also, über das Pflaster weiß ich nichts, aber hast Du mit Deiner FA mal über ein Implantat gesprochen? Ich hatte so eins drei Jahre lang und war absolut zufrieden damit. Kommt unter die Haut am unteren Oberarm und stört absolut nicht. Der Gedanke war mir erst ganz merkwürdig, aber ich wiederum hatte den Tipp von einer Freundin. Drei Jahre lang Verhütung vergessen war echt toll. Übrigens war auch die Entfernung anschließend kein Problem.
ich mache immer zwei Minusstriche (--) und direkt dahinter ein >, das ergibt dann normalerweise einen Pfeil. Probiers mal aus!
Was soll das denn heißen???
Also, bei uns sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor. Naja, Du musst bedenken, dass Richter sich in ihrer Urteilsfindung darauf verlassen müssen, dass die Zeugen die Wahrheit sagen, ansonsten fällen sie ggf. total ungerechte Urteile. Das ist kein Kavaliersdelikt, wenn man vor Gericht eine Falschaussage abgibt. Zum Trost: alles unter 2 Jahren kann (und wird auch meistens) als Bewährungsstrafe ausgesprochen werden. Da bei Dir vorher nichts war, wird es wohl darauf hinauslaufen.
Ich drück Dir alle Daumen und hoffe, Du hast was dazugelernt...
Jeder hat das Recht auf (mindestens) Einsicht in seine Akten. So weit kommt´s noch. Wende Dich an Deine Krankenkasse, die müssten Dir helfen können. Eine psychiatrische Erkrankung hat mit Deinem Recht nichts zu tun - deshalb ist man ja nicht gleich geschäftsunfähig. Lass Dich nicht abwiegeln! Viel Erfolg!
Wenn Du meinst, Du hast nachts bis eben um 6:30 nur kaltes Wasser, dann ist das garantiert nicht korrekt, mindestens Grund für eine Mietminderung. Daran, dass Dein Durchlauferhitzer kaputt ist, kann es ja nicht liegen, dann dann gäbe es ja keine Zeitgrenze. Also, wende Dich umgehend an Deinen Vermieter!
Ob 30 oder 300 km - wenn es ein Brief war, sollte er morgen ankommen, bei Päckchen und Paketen habe ich eigentlich die gleiche Erfahrung gemacht.
Natürlich - das ist die Krux bei Verträgen. Aber Du müsstest dann auch ganz schnell die Nummer sperren, sonst zahlst Du Dich unter Umständen dumm und dämlich...
Also, geh lieber gleich zum Therapeuten. Du kennst ja Dein Problem bereits, das macht die Therapie wesentlich einfacher. Das ist echt besser, als Dein Immunsystem aufzubauen, denn Du weißt dochselbst, dass das gar nicht Dein Problem ist... Keine Angst, eine Therapie ist nix Schlimmes und kann Dir richtig gut weiterhelfen, nur Mut!Am besten wendest Du Dich an Deine Krankenkasse, die können Dir Therapeuten nennen, die sicham besten mit derartigen Dingen, also hier Zwängen, auskennen.
Der Test unseres Englischlehrers ist von niemandem bestanden worden. !
Du solltest Dich nicht übermäßig reinhängen - offensichtlich hast Du auch mit Dir zu tun. Und wie immer muss man sich ja selbst helfen, das trifft auch auf Deinen Freund zu... Eine Betreuung kann man über das Vormundschaftsgericht bekommen, darum kann er sich selbst kümmern. Der Betreuer kann dann betreutes Wohnen oder was immer dann nötig ist anleiern. Hoffentlich kümmerst Du Dich genauso aufopfernd, wenn es darum geht, selbst wieder auf die Beine zu kommen...? Viel Glück und Kraft!
Hey, einfach mal zur Abwechslung Disziplin walten lassen - räum zwei Stunden lang auf, dann gönn Dir ne Viertelstunde Pause - mit Wecker - , dann mach weiter, wenns noch mehr aufzuräumen gibt. Und für den Notfall echt erstmal alles in einen Umzugskarton, warum nicht?
Ein paar kurze Anmerkungen zu den vielen Kommentaren:
Bleiberecht gibt es nicht (mehr), das heißt heute Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber da hier ja das alleinige Sorgerecht bei der Mutter vorliegt, ist es unwichtig.
Auch ich würde raten, zum Jugendamt zu gehen oder auch gleich beim Familiengericht den Antrag auf Regelung des Umgangs zu stellen. Der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge scheint nicht sehr aussichtsreich zu sein, da die Trennung bereits während der Schwangerschaft erfolgt ist, der Vater also nie mit dem Kind zusammengelebt hat.
Dass es das Recht des Vaters ist, sein Kind über das Wochenende bei sich zu haben, stimmt so auch nicht. Das kommt sehr auf das Alter des Kindes an, und das ist auch gerechtfertigt. Mit acht Monaten - oder auch mit 1 1/2 Jahren - ist das Kind noch sehr stark auf die sog. primäre Bezugsperson fixiert und es kann Ängste auslösen, wenn eine längere Trennung erfolgt. Und hier muss man einfach bedenken, dass Kinder ein anderes Zeitempfinden haben als Erwachsene, da kann schon ein halber Tag angstauslösend sein.
Trotzdem ist es total normal, als Vater allein mit dem Kinderwagen loszuziehen und sich ein paar schöne Stunden zu zweit zu machen. Dann aber auch öfter als alle zwei Wochen, das ist sogar wichtig, um eine Bindung herstellen zu können.
Lasst Euch beraten, bei einer Erziehungsberatungsstelle des Jugendamts zum Beispiel!
Deine Formulierung lässt vage vermuten, dass es auch Dir nicht gefällt, wenn Dein Kind zu seinem Vater geht. Ist das so? Wenn ja, warum?
Oft merkt ein Kind, wenn seine Mutter etwas gegen den Kontakt mit dem Vater hat, und weigert sich dann selbst, um der Mutter nicht weh zu tun. Kann es sein, dass es bei Euch auch so ist? oder hat Dein Kind eigene Gründe für die Ablehnung?
Am besten gehst Du in eine Erziehungsberatungsstelle, die können Dir sicher weiterhelfen.
Also, die Frage ist recht leicht zu beantworten: Die elterliche Sorge entzieht nicht das Jugendamt, sondern das Familiengericht. Und Du kannst die alleinige elterliche Sorge auch nicht einfach Deinem Mann übertragen oder so, die kann nur das Familiengericht Deinem Mann übertragen. Aber hier war die erste Antwort völlig korrekt - auch das Gericht wird fragen, was Deinen Mann erziehungsfähiger macht als Dich, wenn er zulässt, dass Du Dich falsch verhältst.
Die Frage ist allerdings hier, ob das überhaupt so ist. Jugendämter haben wirklich oft die Tendenz, entweder überzureagieren oder gar nicht bzw. viel zu spät. Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht, wenn Dir bzw. Euch die finanziellen Mittel fehlen, musst Du einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, aber das weiß der Anwalt - wenn es denn zu einem Verfahren kommt.
"Gemeinsames" und "geteiltes" Sorgerecht meint im Prinzip dasselbe, wobei es offiziell nur das gemeinsame Sorgerecht gibt - oder eben das alleinige.
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern wichtige Belange gemeinsam entscheiden, z.B. die Schulwahl und Wahl der Ausbildung, Taufe eines Kindes, ob ein Kind eine Zahnspange bekommen soll oder so, also alles, was für die Zukunft des Kindes von erheblicher Bedeutung sein dürfte. Alles, was man so im Alltag entscheiden muss (Nachhilfe, wann soll das Kind abends zuhause sein, darf de Cola trinken...), entscheidet der, bei dem das Kind lebt.
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann derjenige, der dies allein hat, wie schon erklärt, bestimmen, wo das Kind lebt. Bei komplett gemeinsamem Sorgerecht kann nicht einer einfach mit dem Kind umziehen. Aber auch, wenn der andere regelmäßig Umgang mit seinem Kind hat, kann er u.U. darauf bestehen, dass das Kind für ihn erreichbar bleibt.
Das Übliche eben: Geld möglichst an der Frau - im Geldgürtel ist am besten - , falls Rucksack, dann vorne tragen, nix irgendwo stehen lassen, möglichst Wertgegenstände im Hotel einschließen lassen. Ich bin in Barcelona beklaut worden, bevor ich überhaupt im Hotel war - Handy aus der Rucksack-Außentasche. Das geht so schnell... Pass auf, wenn mehrere Leute Euch umringen. Dann rempelt einer an, der andere beklaut Dich.
Viel Spaß in Rio!
Ich wüsste keinen Grund, warum es nicht erlaubt sein sollte. Habe auch noch nie ein Verbotsschild oder dergleichen gesehen - zumindest nicht in Deutschland ;)
Antibiotika sollte man echt nicht einfach mal so nehmen, weil man dagegen immun werden kann. Hat sich das noch nicht rumgesprochen?? Wenn Du sie dann vielleicht mal wirklich dringend brauchst, schlagen sie nicht an...
Ich glaube übrigens nicht, dass ein Arzt nachprüfen kann, ob Du Fieber hattest.
Gute Besserung!
Ich finde, das allein ist schon eine wirklich gute Begründung und eigentlich nichts, was ihn wirklich verletzen sollte, nämlich dass Du ihn auf jeden Fall als Freund behalten willst, weil Du ihn unheimlich gern magst, und Freundschaften gehen oft auseinander, nachdem man vergeblich versucht hat, eine Beziehung draus zu "basteln". Das wäre sicher schade drum, so, wie es sich bei Dir anhört. Und der Altersunterschied ist ja aich ziemlich groß, das müsste er eigentlich auch nachvollziehen können. (In 20 Jahren sähe das vielleicht ganz anders aus...)