Im Artikel 3 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes heißt es: "Niemand
darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Ist Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund in Bewerbungen wirklich so schlimm?
- Ja das ist es, es verstößt gegen das Grundgesetz (siehe oben) und verwehrt diesen Menschen eine gute und stabile Zukunft aufzubauen, es ist unverständlich das viele Deutsche die deutschen mit Migrationshintergrund wie ''Gäste'' behandeln, denn das sind sie nicht (eher nicht mehr).
Übrigens verwehrt man auch diesen Menschen das Recht auf Chancengleichheit, auf Google gibt es die Begriffserklärung:
Chanchengleichheit bedeutet Gleichheit der beruflichen, rechtlichen und sozialen Möglichkeiten für alle, ohne Rücksicht auf Geschlecht oder Herkunft.