Bevor du die CDs wegschmeißt, stell sie bei eBay Kleinanzeigen als „Zu Verschenken“ ein. Da wird dir niemand Ärger wegen machen und du bereitest vielleicht jemandem eine Freude. Oder je nachdem, wo du wohnst, kannst du die CDs auch in eine Kiste vor die Haustür stellen (mit Zu Verschenken Schild) oder einen öffentlichen Bücherschrank.

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Rechtlich richtig minderjährig kann Kaufvertrag abschließen?

Hallo,

habe Festivaltickets gekauft aber erstmal nur eine Anzahlung getätigt, die Verkäuferin meinte wenn ich sie am xy nicht abhole, verkauft sie die anderweitig und die Anzahlung ist weg. Ich bin noch minderjährig und habe das meiner Mutter erzählt, die ist mit dieser ganzen Sache nicht einverstanden und will nicht das ich diesen Kaufvertrag eingehe. Sie hat jetzt der Verkäuferin geschrieben und die meinte nun folgendes:

,, Ich glaube, da haben Sie die Rechnung ohne mich gemacht, denn ich arbeite selbst in einer Kanzlei und weiß, dass der Vertrag als solcher lupenrein ist. Ich weiß zwar nicht, wie alt Ihre Tochter ist, aber sie ist sicherlich nicht geschäftsunfähig im Sinne des § 104 BGB. Eventuell beschränkt geschäftsfähig, was Sie jedoch nicht zwangsläufig davon abhält, Verträge abzuschließen. Ihre Tochter hat mir vor einer Woche per EBay Kleinanzeigen und auch via WhatsApp mitgeteilt, dass sie die hier in Rede stehenden Karten am 21.07.2018 abholt. Dies hat sie nicht getan und befindet sich somit im Annahmeverzug gemäß § 293 BGB. Sie hat die ihr angebotene Leistung nicht angenommen. Die von Ihrer Tochter gezahlten 50,00 € dienten als Anzahlung, gegen die es rein rechtlich gesehen keine Bedenken gibt und somit ist steht auch die Frage einer Rückzahlung zunächst gar nicht im Raum. Gerne können Sie sich rechtlichen Beistands bedienen. Ich setze Ihrer Tochter hiermit eine letztmalige Frist bis morgen, die Karten abzuholen, ansonsten werde ich diese anderweitig verkaufen und die 50,00 € Anzahlung wären dann auch weg, denn diese dienten als Sicherheit, damit so etwas nicht passiert. In Deutschland hat man sich an Verträge zu halten und darauf habe ich mich als Verkäufer verlassen.''

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Vorab wäre wichtig zu wissen, von welchen Werten wir sprechen. Wie teuer sind die Tickets und wie viel Anzahlung hast du geleistet?

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Theoretisch gibt es Möglichkeiten, die dir die Hobbyjuristen hier sicher auch noch erläutern werden.

Praktisch wird bei der geringen Summe der Aufwand den Wert übersteigen.

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Ich würde dir raten, dem Verkäufer nochmal 0,01€ zu überweisen und im Verwendungszweck deine komplette Adresse oder deine Telefonnummer anzugeben.

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Pech gehabt, du warst so naiv!

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So wird die Naivität bestraft :(

Du kannst ihn anzeigen, aber das läuft zu hoher Wahrscheinlichkeit auf nichts heraus. Das sind organisierte Betrüger, vor denen hinreichend gewarnt wird. Wer da noch reinfällt ist selber schuld.

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Also ich würde ihn ignorieren. Du weißt nicht, was er mit der Grafikkarte angestellt hat, nachdem ihr getauscht habt. Vielleicht ist sie ihm heruntergefallen, vielleicht hat er beim Einbau was falsch gemacht, ...

Was mich noch interessieren würde: An welchem Ort habt ihr denn getauscht? Hat der Tauschpartner deine Adresse?

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Da du offenbar minderjährig bist, darfst du alleine ohnehin nichts bei eBay Kleinanzeigen kaufen.

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Ich hoffe echt, du bekommst eine fette Geldstrafe dafür. Solche Leute wie du machen den privaten Internethandel kaputt und sorgen nur für Misstrauen und Ärger.

Wer nicht in der Lage ist, mit dem Internet umzugehen, sollte sich lieber davon fern halten.

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