Ein Haus aufgeteilt für zwei Hauseigentümer, eingetragen im Grundbuch. Kann ein Eigentümer zum Kauf bzw. Verkauf gezwungen werden?

Hallo,

mein Bruder und ich haben beide das ehemalige Reihenhaus der Familie übernommen. Es gehört uns jeweils zur Hälfte, was wir notariell so unterschrieben haben und wir sind beide im Grundbuch eingetragen.

Mein Bruder bewohnt das untere Stockwerk mit seiner Freundin, ich mit meiner Partnerin das obere Stockwerk. Erst letztes Jahr haben wir oben umgebaut und aus einem großen Balkon ein Zimmer entstehen lassen. Dies hat uns über 35.000 € gekostet.

Nun fällt meinem Bruder ein, dass es ihm im unteren Geschoss zu laut ist, er alles hört und wir hätten Fußböden entsprechend noch dämmen müssen. Bevor seine neue Partnerin mit im Haus wohnte, ging es seltsamer Weise auch und er regte sich nie über Lautstärke auf. Außerdem sind Trittgeräusche keine Lärmbelästigung und in jedem, auch neuem Haus hörbar.

Meinem Bruder meinte nun, er möchte auch gern mal eine Familie gründen und brauch mehr Platz dafür, also das ganze Haus wäre ihm am liebsten. (Solche Sätze kommen auch erst seit er die Freundin hat)

Er ist nun mit der Partnerin ausgezogen in eine Wohnung und zahlt hier bald nur noch das Nötigste (Hälfte der Grundsteuer, Grundgebühren der Nebenkosten etc.)

Jetzt fällt ihm plötzlich ein, dass ich eine Entscheidung treffen soll, ob ich das ganze Haus möchte, was heißt, dass ich ihn auszahle oder er das Haus bekommt und mich auszahlt. Ich möchte aber keines von Beidem, da ich bereits viel Geld hineingesteckt habe. Wir haben extra angebaut, um mehr Platz zu haben, einen Kredit aufgenommen. Ich habe mich jahrelang um die Verwaltung der Nebenkosten, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. gekümmert und jetzt werde ich von ihm unter Druck gesetzt und soll mich entscheiden. Nein! Meine Meinung ist, rein rechtlich gesehen, kann ich nicht gezwungen werden, meine Wohnung zu verkaufen bzw. seine Wohnung im unteren Geschoss zu kaufen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus, falls es zum Streitfall kommen würde?

Danke für Ihren Rat und erste Einschätzung.

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Danke für die zahlreichen Antworten, welche mir die Realität ziemlich ernüchternd vor Augen geführt hat. Habe heute sehr intensiv noch einmal nachgedacht und mit meiner Partnerin gesprochen. Schon seit Monaten schwirrten meine Gedanken hin und her, was ich nun machen solle wegen dem Haus, das ich selber mit Partnerin nicht wirklich erhalten kann. 
Heute habe ich eine Entscheidung getroffen, dass ich mich nicht mehr an das Haus klammere und daran festhalte, denn es kann auch einen echt guten Neuanfang woanders geben. Mit meinem Bruder konnte ich nun auch wieder ruhiger reden, er ging sogar auf mich ein. Wir einigen uns auf 2-3 Jahre, die ich noch hier wohnen werde, dann starten wir alle in eine andere Zukunft. In dieser Zeit will mein Bruder in einer Wohnung bleiben, in der er schon jetzt mit Partnerin für 2-3 Jahre wohnt und wird hier wahrscheinlich ausbauen. So kommt erst einmal Ruhe hinein in die Sache und wir können alles Notwendige klären und aushandeln. Muss ja nicht sein, dass Geschwister im dauerhaften Streit sind.

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Ein Haus aufgeteilt für zwei Hauseigentümer, eingetragen im Grundbuch. Kann ein Eigentümer zum Kauf bzw. Verkauf gezwungen werden?

Hallo,

mein Bruder und ich haben beide das ehemalige Reihenhaus der Familie übernommen. Es gehört uns jeweils zur Hälfte, was wir notariell so unterschrieben haben und wir sind beide im Grundbuch eingetragen.

Mein Bruder bewohnt das untere Stockwerk mit seiner Freundin, ich mit meiner Partnerin das obere Stockwerk. Erst letztes Jahr haben wir oben umgebaut und aus einem großen Balkon ein Zimmer entstehen lassen. Dies hat uns über 35.000 € gekostet.

Nun fällt meinem Bruder ein, dass es ihm im unteren Geschoss zu laut ist, er alles hört und wir hätten Fußböden entsprechend noch dämmen müssen. Bevor seine neue Partnerin mit im Haus wohnte, ging es seltsamer Weise auch und er regte sich nie über Lautstärke auf. Außerdem sind Trittgeräusche keine Lärmbelästigung und in jedem, auch neuem Haus hörbar.

Meinem Bruder meinte nun, er möchte auch gern mal eine Familie gründen und brauch mehr Platz dafür, also das ganze Haus wäre ihm am liebsten. (Solche Sätze kommen auch erst seit er die Freundin hat)

Er ist nun mit der Partnerin ausgezogen in eine Wohnung und zahlt hier bald nur noch das Nötigste (Hälfte der Grundsteuer, Grundgebühren der Nebenkosten etc.)

Jetzt fällt ihm plötzlich ein, dass ich eine Entscheidung treffen soll, ob ich das ganze Haus möchte, was heißt, dass ich ihn auszahle oder er das Haus bekommt und mich auszahlt. Ich möchte aber keines von Beidem, da ich bereits viel Geld hineingesteckt habe. Wir haben extra angebaut, um mehr Platz zu haben, einen Kredit aufgenommen. Ich habe mich jahrelang um die Verwaltung der Nebenkosten, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. gekümmert und jetzt werde ich von ihm unter Druck gesetzt und soll mich entscheiden. Nein! Meine Meinung ist, rein rechtlich gesehen, kann ich nicht gezwungen werden, meine Wohnung zu verkaufen bzw. seine Wohnung im unteren Geschoss zu kaufen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus, falls es zum Streitfall kommen würde?

Danke für Ihren Rat und erste Einschätzung.

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Außerdem kurze Anmerkung: Ich wohne darin, bin da gemeldet und mich zieht da auch keiner raus! Meine Partnerin die hier mit gemeldet ist und wohnt, hat einen GdB von 60%. Die darf man nicht einfach aus der Wohnung schmeißen wegen Versteigerung und so'n Kack. Oder???

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Hallo,

mein Bruder und ich haben beide das ehemalige Reihenhaus der Familie übernommen. Es gehört uns jeweils zur Hälfte, was wir notariell so unterschrieben haben und wir sind beide im Grundbuch eingetragen.

Mein Bruder bewohnt das untere Stockwerk mit seiner Freundin, ich mit meiner Partnerin das obere Stockwerk. Erst letztes Jahr haben wir oben umgebaut und aus einem großen Balkon ein Zimmer entstehen lassen. Dies hat uns über 35.000 € gekostet.

Nun fällt meinem Bruder ein, dass es ihm im unteren Geschoss zu laut ist, er alles hört und wir hätten Fußböden entsprechend noch dämmen müssen. Bevor seine neue Partnerin mit im Haus wohnte, ging es seltsamer Weise auch und er regte sich nie über Lautstärke auf. Außerdem sind Trittgeräusche keine Lärmbelästigung und in jedem, auch neuem Haus hörbar.

Meinem Bruder meinte nun, er möchte auch gern mal eine Familie gründen und brauch mehr Platz dafür, also das ganze Haus wäre ihm am liebsten. (Solche Sätze kommen auch erst seit er die Freundin hat)

Er ist nun mit der Partnerin ausgezogen in eine Wohnung und zahlt hier bald nur noch das Nötigste (Hälfte der Grundsteuer, Grundgebühren der Nebenkosten etc.)

Jetzt fällt ihm plötzlich ein, dass ich eine Entscheidung treffen soll, ob ich das ganze Haus möchte, was heißt, dass ich ihn auszahle oder er das Haus bekommt und mich auszahlt. Ich möchte aber keines von Beidem, da ich bereits viel Geld hineingesteckt habe. Wir haben extra angebaut, um mehr Platz zu haben, einen Kredit aufgenommen. Ich habe mich jahrelang um die Verwaltung der Nebenkosten, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. gekümmert und jetzt werde ich von ihm unter Druck gesetzt und soll mich entscheiden. Nein! Meine Meinung ist, rein rechtlich gesehen, kann ich nicht gezwungen werden, meine Wohnung zu verkaufen bzw. seine Wohnung im unteren Geschoss zu kaufen.

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Ich möchte keine Teilversteigerung beantragen, einfach nur meine Wohnung behalten, die mir notariell bestätigt gehört.

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Ich habe GOTT, meinen Herrn nicht nur EINMAL erfahren, ich erfahre ihn IMMER WIEDER. Jeden Tag schenkt er mir seine unendliche LIEBE, Gesundheit, genug zum Leben und dass es mir einfach gut geht. Er stärkt mich mit seiner göttlichen Kraft, gerade in Zeiten, in denen ich am Boden zerstört oder krank, kraftlos bin - dann ist er mir besonders nahe. Genauso beschützt er meine Lieben um mich herum, meine Familie wird gesegnet, jeden Tag - auch und gerade dann, wenn wir es nicht bewußt denken. Gott unser himmlischer Vater ist IMMER NAHE, ich kann ihn spüren. Habe schon viel Schlimmes erlebt in meinem Leben von Mißbrauch bis zu tödlichem Unfall meines Vaters. Ohne meinen Gott hätte ich es nicht geschafft! Ich wünsche mir an erster Stelle, dass ich ihm gehorsam lebe und mich so entwickle und wachse im Glauben, dass ich ihm gefalle.

"Der berüchtigte Serienmörder →Peter Sutcliff (dreizehn Frauen ermordet, sieben schwer verletzt) beruft sich darauf, dass er Gottes Stimme gehört hat, um seine Morde zu begehen."

---> Das war NIE UND NIMMER GOTTES STIMME, sondern der Wolf im Schafspelz = SATAN.

GOTT IST REINE LIEBE - ER würde niemals zum töten auffordern!

Wir werden ALLE, die wir hier sind, irgendwann vor ihm stehen und dann wird er Rechenschaft verlangen... Kehrt endliche um, was habt ihr zu verlieren, ER ist das Beste was uns und der Welt passieren konnte, denn er hat diese Welt überwunden!

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Ich bins nochmal...Kira... Hatte noch vergessen zu sagen, dass ich mit meinem AG in zwischen persönl. Kontakt hatte u der mich in dem Zustand eh nicht mehr in KiGa arbeiten lassen würde.Muß mich aber diesen Monat auch arbeitssuchend melden. Arbeitsamt kennt aber meine Situation und meint: erst medizin. Reha, dann berufl. Reha. Aber vermitteln müssen die mich doch trotzdem wieder oder?? Hoffentlich bekomm ich bald den Ausweis (Grad der Behinderung), weil das AA mich darauf hin wies, dass ich mind. 30/40% bekommen würde.

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...Fortsetzung:

Und nun habe ich von der Rentenversicherung eine Gutachterin vermittelt bekommen, bei der ich nun im September einen Termin habe. Heute bekomme ich doch von der Krankenkasse einen Brief, in dem steht, dass der MDK meine ärztlichen Unterlagen geprüft hat und die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 23.08.10, also schon Montag als möglich erscheint! An dem Tag habe ich einen Termin bei meiner Psychiaterin, sie hätte ebenfalls diesen Brief erhalten. Vor Kurzen sagte meine Psychiaterin noch, dass sie nochmals einen Antrag auf Reha in Absprache mit der KK stellt. Auserdem steht doch der Gutachter-Termin aus. Wolenn die mich verarschen?? Nach dem Brief heute habe ich die Panik bekommen, am ganzen Körper gezittert und geheult. Meine Freundin sagte, ich sehe schlimm aus... In der Therapie habe ich gelernt, dass ich auf meine Gefühle und mein Befinden hören soll u nicht auf anderer Menschen Erwartungen. Dazu werde ich aber gerade wieder gezwungen. Ich fühle mich nicht arbeitsfähig, schon gar nicht in dem o.ä. Beruf u auch nicht Vollzeit. Habe März den Antrag gestellt. Und bis jetzt ist nichts passiert, keine Reha, nichts. Aber hauptsache jetzt heißt es plötzlich "arbeitsfähig erscheint"!! Habe heut gleich die KK angerufen u Arzthelferin der Psychiaterin. Solle mich erstmal beruhigen wurde mir gesagt. Ich raste aber schnell aus, zittere und heule und werde im Notfall mich wieder in die Psychiatrie einweisen lassen,falls ich arbeitsfähig geschrieben werden sollte. Ich würde dann eh durchdrehen, vor Angst!Auserdem bin ich z.Zt. befristet bis Ende Nov. eingestellt u dann arbeitslos. Arbeitsamt meinte, sie würden mich begutachten lassen wg. Beruf. Antrag auf Grad der Behinderung habe ich auch gestellt. Könnten Sie mir bitte eine Rat geben und helfen, wie ich mich nun verhalten soll??? Hatte echt auf eine Reha gehofft, die ich dringend brauche, v.a. beruflich!

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Ich habe mit meinem Arbeitgeber immer wieder Kontakt, telefonisch und auch per Post. Der Arbeitgeber weiß, dass ich Einiges an Diagnosen habe (am Tel. habe ich es kurz angerissen, mit den Fachbegriffen konnte Personalchef nichts anfangen). Eine Reise, die mir gut tut, bei der ich mich pure erholen kann, steht meiner Krankheit nicht entgegen. Im Gegenteil, meine Ärzte sehen eine solche Reise als therapeutisch wertvoll an, als Belastunserprobung - so habe ich es schriftlich vom Arzt. Die Frage ist nur, ob mein AG mich kündigen darf, wenn ich die Reise - entgegen seinem Willen antrete, trotz ärztl. Bestätigung. Ich weiß, dass ich dort nicht mehr arbeiten kann, zumindest nicht in der Abteilung. Eine Stelle in einer anderen Abteilung ist aber nicht frei. Mein AG weiß, dass er sich noch auf eine lange Fehlzeit einstellen kann. Auserdem folgt nach dem Urlaub wahrscheinlich erst eine Kur (medizin. Reha). Oder sollte ich dem AG meine Diagnosen andeuten? Wäre das sinnvoll? Es geht eigentlich nur um die Vergütung der Zeit, in der ich im Urlaub bin, da es mein Jahresurlaub ist u ich noch an gestellt bin. Eine Zustimmung brauche ich nicht, da ich eh fliege mit dem "OK" von Ärzten und Krankenkasse. Schließlich bezahelen die mir auch zur Zeit das Krankengeld. Beim AG bin ich bloß noch auf dem "Papier" zu sehen, sonst nichts

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Ich habe mit meinem Arbeitgeber immer wieder Kontakt, telefonisch und auch per Post. Der Arbeitgeber weiß, dass ich Einiges an Diagnosen habe (am Tel. habe ich es kurz angerissen, mit den Fachbegriffen konnte Personalchef nichts anfangen). Eine Reise, die mir gut tut, bei der ich mich pure erholen kann, steht meiner Krankheit nicht entgegen. Im Gegenteil, meine Ärzte sehen eine solche Reise als therapeutisch wertvoll an, als Belastunserprobung - so habe ich es schriftlich vom Arzt. Die Frage ist nur, ob mein AG mich kündigen darf, wenn ich die Reise - entgegen seinem Willen antrete, trotz ärztl. Bestätigung. Ich weiß, dass ich dort nicht mehr arbeiten kann, zumindest nicht in der Abteilung. Eine Stelle in einer anderen Abteilung ist aber nicht frei. Mein AG weiß, dass er sich noch auf eine lange Fehlzeit einstellen kann. Auserdem folgt nach dem Urlaub wahrscheinlich erst eine Kur (medizin. Reha). Oder sollte ich dem AG meine Diagnosen andeuten? Wäre das sinnvoll? Es geht eigentlich nur um die Vergütung der Zeit, in der ich im Urlaub bin, da es mein Jahresurlaub ist u ich noch an gestellt bin. Eine Zustimmung brauche ich nicht, da ich eh fliege mit dem "OK" von Ärzten und Krankenkasse. Schließlich bezahelen die mir auch zur Zeit das Krankengeld. Beim AG bin ich bloß noch auf dem "Papier" zu sehen, sonst nichts.

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