Die Amtssprache ist Deutsch. Dies ist auch im Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) verankert. Bei Gericht werden den Beteiligten (Beschuldigter, Zeugen usw.) Dolmetscher zur Seite gestellt.
lg
Die Amtssprache ist Deutsch. Dies ist auch im Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) verankert. Bei Gericht werden den Beteiligten (Beschuldigter, Zeugen usw.) Dolmetscher zur Seite gestellt.
lg
ab 17 jahren ist es erlaubt. da es keine EU-Land ist, eine stange (200 stk.) pro person. aus ländern wie zB spanien,frankreich usw. darf man vier stangen mitbringen.
lg
Die Freigrenze liegt bei 430 € im Reiseverkehr per Flugzeug! Du darfst dort also bis zu diesem Wert einkaufen. Jedoch musst du für die Aus- und wieder Einreise eine Anmeldung abgeben beim Flughafen, falls du einen Laptop, teures Handy usw. hast. Ansonsten KÖNNTE es sein, dass du deine "Waren" versteuern musst, obwohl du sie schon besessen hast. Du erhälst dafür dann quasi eine Bescheinigung das du zB den Laptop schon besessen hast!!!
ich hoffe ich konnte ein wenig helfen ;-)
http://www.zoll.de/e0downloads/d0veroeffentlichungen/z1reisezeit2009.pdf
lg
Du brauchst für eine BEWERBUNG beim Zoll keine schriftliche Bewerbung, sondern lediglich die Formulare auf der HP ausdrucken, ausfüllen und meine ich, einen Lebenslauf und ein Foto beifügen. Das steht da aber ganz genau beschrieben. Hat bei mir ja auch geklappt ;)
lg
hi, schaut mal auf www.telekom.de/iphone dort stehen die auslieferungszeiten für jeden bestellzeitraum drin. habe mich bei der telekom (tel:2202) nach den lieferzeiten erkundigt und für das warten eine 25 € gutschrift erhalten :)
drei tage später bekam ich eine sms und am nächsten tag war es da :)))
lg und ich hoffe ich konnte helfen...
Hallo, ich bin Zöllner und gebe hier im Forum gerne Auskünfte/Tipps jedoch ohne Gewähr und ohne Haftung!
Die Einfuhr von Medikamenten ist grundsätzlich verboten. Versandhandel ist im Medikamentenrecht geregelt, es handelt sich hierbei um ein nationales Gesetz. Was bedeutet, das Medikamente in Deutschland nur und ausschließlich in Apotheken usw. bestellt werden dürfen!!!
http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/index.html
Sehr informativ!!!
Alles fachsimpelei!
Ich bin Zöllner. Ich gebe dir hier gerne eine Auskunft ohne Gewähr :)
Zwei "Waren" im Wert von jeweils 350 Dollar sind zusammen 700 Dollar. Soweit so gut. Bei Flugreisen hat man eine Freimenge von 430 €!!! Da du dir aber zwei "Waren" gekauft hast kann die eine freigeschrieben werden. Was heisst, eine Ware fällt unter diese Freimenge und die andere (also einmalig 350 Dollar) musst du anmelden. Hierzu gehst du am Flughafen in Deutschland durch den ROTEN Ausgang. Dort werden die Einfuhrabgaben dann für die eine Position berechnet. Was heisst, dass du noch Einfuhrumsatzsteuer und evtl. Zoll bezahlen musst. Ergo? z.B. Objetiv: frei!(Weil Wert unter 430 €) Blitz: zu versteuern!
Ich hoffe ich konnte helfen :)
es ist da!!! :)
Hallo djblinky, ich arbeite beim zoll und bin im mittleren dienst eingestellt worden und habe dieses jahr meine ausbildung erfolgreich abgeschlossen. ersteinmal ist es so das du dich zu bestimmten fristen bewerben musst. dies richtet sich dem bewerbungszeitpunkt, deiner für deinen landkreis zuständigen bundesfinanzdirektion (bfd). welche für dich zuständig ist und bis wann man sich dort bewerben muss, steht auf der hp: www.zoll.de unter der rubrik einstellung/karriere!!!
grundsätzlich benötigst du lediglich einen realschulabschluss und wirst dann zu einem schriftlichen test eingeladen. vorsicht! der hat es schon in sich. anschließend folgen mündliches gespräch und sporttest. für alles muss man sich ausreichend vorbereiten!!! das ist sehr sehr wichtig.
die schwerste hürde für dein knie wird die amtsärztliche untersuchung sein. hierbei wird bestätigt das du für den vollzugsdienst tauglich bist. was heisst, zum führen einer waffe usw. berechtigt bist.
ich hoffe ich konnte dir helfen :D
VIEL ERFOLG!
Ich würde mich mit solchen Fragen IMMER an den Verbraucherschutz wenden. Gib dazu mal bei Google "Verbraucherschutzzentrale" ein, dort kann man anrufen oder hin mailen. Die haben sicher schon Erfahrungen, grade auch mit Scheinfirmen, dubiosen Mahnungen und Anwälten. Die haben mir in einer ähnlichen Sache auch schon einen guten Rat geben können.
Zu deinem Thread: Du bist geschäftsfähig als minderjähriger. Der Unterschied ist nur, dass Du nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bist. Für viele Dinge kannst du bereits in den Regress genommen werden. Aber keine Panik, ruf am besten mal die Hotline vom Verbraucherschutz an. Die beißen nicht, die helfen einem gerne.
Hoffe ich konnte helfen :)
LG
Ich denke auch, dass 60€ für jemanden der zwölf ist, mehr als genug sind. Sicher ist nicht alles günstig, gerade Kleidung ist sehr teuer, aber man muss es auch mal im Verhältnis sehen. Was möchtest Du dann erst bekommen wenn du 18 bist?!
Freu dich über das was Du hast und ich bin mir sicher, dass du bei dem Gehalt deiner Eltern, sicher auch mal was "zwischendurch" bekommst :)
LG
Habe mir im Sportgeschäft vor 4 Jahren ASICS-Laufschuhe angeschafft. 1. Sie halten immer noch! 2. Ich hatte nie Gelenkschmerzen, auch nicht bei weiteren Strecken. 3. Sie waren mit 120 € bezahlbar für die lange "Lauf"leistung.
Es ist mit einer guten Federung einfach gesünder und konfortabeler zu laufen.
lg
Also bei mir, ich arbeite im öffentlichen Dienst, werden alle Tage an denen man krankgeschrieben (!) war, wieder gut geschrieben. Ich hörte das das in der Wirtschaft genau so sein soll.
lg
www.telekom.de/iphone
Dort stehen die Lieferzeiten!!!