gar kein ding! du bist fix wieder oben! sekunden brauchste nur!vllt drei wenn du dir zeit lässt! und sprungangst kann man mit viel training besiegen!

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darf er nicht! er kann ein räumungsverfahren einleiten! aber er darf sie nicht aufbrechen!

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du musst! es gibt für jede religion die passende schwimmbekleidung. zum beispiel den burkini. ein gericht hat mal entschieden, dass jeder schülerin das schwimmen bzw der schwimmunterricht zuzumuten ist (mit diesem brukini!) egal welcher religion sie angehören! viel erfolg beim schwimmen!

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der verein oder ein damit beauftragter hat das hausrecht und darf damit entscheiden wer rein darf und wer nicht! und das ganze sollte satzungskonform sein. steht in der satzung das eine vorstandssitzung öffentlich ist, und diese findet im heim statt, darf jeder kommen. der gastwirt sollte immer die vereinsinteressen vertreten. das kann auch mal das nette gespräch mit dem gegner sein oder wer auch immer!

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nein! ab 18 gibt es gesonderte regeln! dann kannst du das schwimmzeugnis für erwachsene machen bzw. das schwimmabzeichen bronze (nicht zu verwechseln mit dem jugendschwimmabzeichen bronze!) http://www.dlrg.de/angebote/schwimmausbildung/schwimmpaesse.html ich selber bin ausgebildeter prüfer für diese schwimmabzeichen. die anderen antworten sind nicht korrekt!

du kannst beide abzeichen so ablegen. für bronze musst du nicht vorher das schwimmzeugnis haben oder ähnliches! viel erfolg!

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Betrug bei Fahrkartenkontrolle?

Hallo, ich erhielt gestern eine Rechnung, der Vorwurf mein Sohn hatte keinen gültigen Fahrausweis. Folgendes ist passiert. Mein Sohn wollte zur Schule fahren, er hatte erst zur 6. Stunde Unterricht. Zu dieser Zeit fährt der eigentliche Schulbus längst nicht mehr, so dass er eine Buslinie hätte wählen müßen, die für 15 km sage und schreibe 1,22 Stunden benötigt, sprich einen Ort weiter fahren und dort auf den Anschlussbus für den nächsten Ort warten. Also fummelte er sich eine günstigere Verbindung zurecht... Er fuhr also mit der Bahn und stieg dann in eine andere Buslinie ein. Er zeigte seinen Fahrausweis ( Jahreskarte ) und der Busfahrer lies ihn durch. Er fuhr an, bremste jedoch sofort wieder ab und forderte meinen Sohn erneut auf seinen Fahrausweis zu zeigen. Ohnen Worte notierte er sich etwas auf einen Zettel, als mein Sohn ihn darauf ansprache sagte er, er würde seine Daten notieren, da der Fahrausweis nicht für diese Wabe gültig wäre und forderte ihn auf sich wieder zu setzen. Dafür bekam ich eine Rechnung von 40 Euro. Ich frage mich nun, hat der Fahrer schmampige Arbeit geleistet, weil er sich den Fahrausweis nicht beim ersten Vorzeigen ordentlich angeschaut hat. Oder hat der Fahrer vorsätzlich meinen Sohn vorbei gelassen, um Anfahren und ihn dann quasi als Schwarzfahrer notieren zu können? Normal, finde ich, wäre gewesen er hätte beim Betreten des Buses darauf hingewiesen, so dass mein Sohn die Chance gehabt hätte den Bus zu verlassen. Hat jemand eine Meinung oder einen Tip für mich???

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mitfahrt nur mit gültigen ticket! trotzdem ist sein verhalten moralisch schon bedenklich! aber: antworte auf das schreiben und leg wiederspruch ein! entweder wird diesem stattgegeben oder auch leider nicht!

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prüfen prüfen und prüfen und wenn niemand zahlpflichtig ist ihr dann eine grundsicherung zustehen! oder eben auch nicht!

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50pfennig eben! und alles andere kannste bei google und ebay finden!

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sorry! warum fragste nicht google, oder den pfarrer selber? so biste für dne job auf jeden fall ungeeignet!

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ich würde gerne wissen warum du deine ha nicht selber machst?

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wer bestellt der zahlt! so ist das mit leihwagen! ob du das geld wieder bekommst richtet sich danach, ob der andere eine schuld bekommt oder eben nicht bzw wie stark dein wagen beschädigt ist. das andere würde ich erstmal in frage stellen und mir den polizeilichen bericht geben lassen wo es aufgenommen worden ist mit der bremsleitung. denn wie sollte er nach hause gekommen sein oder bremsen? es ist nen problem! immer die polizei rufen, dafür ist sie ja da!

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warum sollte dir das jobcenter ein darlehnen gewähren? kannst ja mit öffis hinfahren. und da sollten die bei nem kostenlosen praktikum zahlen. und alles andere hört sich auch nach humbug an! wo stehen deine rechte? wo sind deine pflichten? erst schlau machen, dann hier posten! und sonst ab vors sozialgericht. das ist dein recht und klagen sind dort kostenfrei-aber wie bei dir eher umsonst! fahr mal lieber fahrrad!

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ich kenne genug! finden kann man sie unter www.google.de

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