Das ist nicht richtig daß Konto nicht gesperrt wird ich bin jetzt in diese Situation mein Konto ist jetzt gesperrt und bankkarte eingezogen jetzt muss ich warten bis der Insolvenzverwalter ein Fax gesendet hat
Ich rate dir ab von einem China Roller ist Billigware,ich habe den AGM 550 im Keller stehen weil der Spannungsregler/Gleichrichter kaputt ist und Epple konnte ihn mir nicht liefern,Der Service ist auch mies .
§ 54 Pfändung.
(1) Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen können nicht gepfändet werden.
(2) Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
- Elterngeld und Betreuungsgeld bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge sowie dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder,
- Mutterschaftsgeld nach § 13 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes, soweit das Mutterschaftsgeld nicht aus einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit herrührt, bis zur Höhe des Elterngeldes nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, soweit es die anrechnungsfreien Beträge nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht übersteigt, 2a. Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind,
- Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
(5) Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden. Für die Höhe des pfändbaren Betrages bei Kindergeld gilt:
- Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder dieser oder dem Leistungsberechtigten eine andere Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages des Kindergeldes nach Satz 1 außer Betracht.
- Der Erhöhungsbetrag (Nummer 1 Satz 2) ist zugunsten jedes bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigten unterhaltsberechtigten Kindes zu dem Anteil pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes zugunsten des Leistungsberechtigten berücksichtigt werden, ergibt.
(6) In den Fällen der Absätze 2, 4 und 5 gilt § 53 Abs. 6 entsprechend.
träume es dir doch,dann hast du eins
Ich hab mich mal kundig gemacht AGL 2.dürfen Banken nicht einziehen,die machen sich strafbar AGL.2. ist gesetzlich nicht Pfändbar. Habe gerade unter http://www.juraforum.de/recht-gesetz...aendbar-379348 von dem am Mittwoch, 16. November 2011, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 7/11)gelesen, wonach die Gläubiger beim Jobcenter nicht das Arbeitslosengeld II teilweise pfänden lassen dürfen, auch nicht wenn die Schulden wegen einer Straftat wie Diebstahl oder Betrug entstanden sind.
Hallo Dani54321 Lade dir ganz einfach BearShare runter: http://bearshare.softonic.de/download
Installieren ,anmelden kostet nicht die Bohne und dann jöö Gruß Kalle
BearShare 10.0.0.129023
Hallo Ich fahre schon den 4-5 Roller dieser Klasse,die verarbeitung von der Karosserie ist natürlich scheise,da irgentwann hinten am Tankdeckel die Verkleidung bricht,auch die übrigen Karossrieteile sind dünnwandig und können schnell reißen.nach so ca.1.5-2.Jahren wird der Kabelbaum brüchig,und einige Fehler sammeln sich an,zur Zeit fahre ich AGM GMX 550 und den Novamotors Roller. Wer sich in sachen reperatur ,also do it yourself nicht auskennt der sollte die Finger weg lassen.Selbst Reperatur. Gruß Kalle
Richtig der Meinung bin ich auch "" Lasst die Finger weg von den China Roller mit der Zeit haben die Roller Mängel "Kabelbaum"Der kabelbaum wird mit der Zeit porös,innerhalb von 1.Jahr war der Pluspolkabel von der Battery zum Magnetschalter hin kaputt. Dürfte normal nicht .Desweiteren habe ich in meinem AGM GMX 550 Roller schon die 2.Lichtmaschiene drin weil die Originale kaputt ging.Und lass die Garantie,die kostet nur Nerven. ,ein Mobiler Dienst raus kommen zu lassen kostet 89.-Euro dazu die Materialien und Arbeitsstunden.Wenn merere Fehler in einem Jahr dazu kommen lohnt es sich nicht so einem Roller anzuschaffen.Der macht sich nicht bezahlt. Grüße aus Troisdorf.
Hallo Korni Es ist warscheinlich eine Schleimbeutelentzündung, wenn du links oder rechts an den Oberschenkel schmerzen verspührst,oder du hast einen Bandscheibenvorfall ,daher können die Schmerzen auch kommen. Ich habe durch meinem Beruf als Staplerfahrer auf der linken Seite eine Schleimbeutelentzündung gehabt und jetzt habe ich eine reizung auf der rechten seite das sieht so aus,das ich morgens immer mit Schmerzen aufstand,desweiteren waren sie auch schon Abends,jetzt habe ich Schmerzen den ganzen Tag über .Ich nehme dafür Ibuprofen AL 600 bis ich meinen termin beim Arzt warnehmen kann .Davon kannst du die abstände des einehmens verkürzen damit es gut hilft.Beim Arzt wird er dir vieleicht mit Traldon oder so ähnlich helfen. Gruß Kalle
ich rede sowieso nicht mit der, das ärgert sie noch mehr darunter leiden auch die anderen ,die mit Ihr zusammen abhängen.Hab mir jetzt auf dem Balkon ein Sichtschutz gemacht damit Sie nicht rüber glotzen kann.". Nachbarn wollen das auch machen. Gruß Kalle
Meine Frage wenn der Vermieter nichts macht,wer muss den Hausfrieden waren? Und die Mieterin steigt mir ja hinterher ich rede schon seit Monaten nicht mit Ihr.
Ambesten schaust du dir erstmal die Bewertungen und Testberichte von den Handys an .dann würde ich wählen,was du für eins nimmst.
Hallo Anonymus
Ich habe diese Spioelschen schon mitgemacht un d habe mich bewust auf sollsche Seiten begeben und angemeldet.
Natürlich mit falscher Adresse .
Einmal mit richtiger und bin damit reingefallen habe auch von einem Inkassobüro und Rechtsanwalt was bekommen ich habe einfach die Füsse still gehalten und habe nichts unternommen.
Die haben immer damit gedroht das es mir mehr kosten würde und das ich einen Schufa eintrag bekäme letztentlich hat es ca ein paar Monate gedauert bis Sie schließlich damit aufhörten mir per Mail zu drohen.
Gruß Kalle