Wenn sich der Gläubiger mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt, wird er der Bank die Ruhestellung erklären, unter Beibehaltung des Ranges. Das heißt, falls weitere Pfändungen eingehen, wird diese Pfändung wieder aktiv und zwar v o r den neuen Pfändungen.

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Vermutlich ist zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen mit der Eintreibung beauftragt. Auch die wollen ihr Geld. Selbst falls Du keine Schreiben erhalten haben solltest, hättest Du bei sorgfältiger Prüfung Deiner Auszüge sehen müssen, dass über diese Summe eine Soll-/Habenbuchung erfolgt sein müßte. Wahrscheinlich auch noch Kosten für die Nichteinlösung der Lastschrift. Ich würde zahlen. Vielleicht ist es Dir eine teure Lehre!

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Vermutlich ist zwischenzeitlich ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung des Betrages beauftragt. Auch die wollen ihr Geld. Selbst wenn Du keine Schreiben erhalten hast, hast du doch auch die Pflicht, Deine Kontobewegungen genau zu überprüfen, d.h. Du hättest durchaus wissen müssen, dass diese Lastschrift nicht eingelöst wurde, nämlich durch Soll-/Habenbuchung und vermutlich Kosten für die Nichteinlösung. Ich würde zahlen. Vielleicht ist Dir das eine teure Lehre.

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Wenn die Forderung zu Recht beseht, geh' am Montag gleich zur Bank und beauftrage die, die Pfändung mit schuldbefreiender Wirkung zu bezahlen. Dann kommst Du auch an das nach bezahlter Pfändung verbleibende Guthaben ran.

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Hallo, ich würde mir mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen, da findet sich mit Sicherheit ein Passus, wonach der Bankmitarbeiter korrekt gehandelt hat. Du schreibst im übirgen, daß das schon das 3. mal passiert ist. Du solltest grundsätzlich Deine Kontoführung überdenken.

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Der Zinssatz wird überlicherweise für 360 Tage angegeben (12 x 30 Tage), was also bedeutet: Kapital (tatsächlicher Bestand) x Zinssatz x Tage (Anlagetage) ______________________________ 100 x 360 Wenn also vom Bestand etwas verfügt wird, natürlich die Formel mit dem geringen Bestand wieder anwenden.

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Hallo, bin ebenfalls seit einigen Wochen im Anfangsstadium und die Hitzewallungen sind so oberpeinlich. Hab vor etwa 2 Wochen im Urlaub mit einem Salbeipräparat (aus Spanien) angefangen und schon eine deutlichste Besserung! Jetzt habe ich mir voller Zuversicht reine Salbeipillen im Reformhaus bestellt, die ich aber noch nicht habe. Ist deutlich billiger als aus der Apotheke und wirklich ein reines Salbeipräperat. Aber Achtung: keine Salbeibonbons gegen Erkältung. Übrigens habe ich zu diesem Thema gerade ein schönes Buch entdeckt: Julia Onken: Feuerzeichenfrau.

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Mein Chef hat mich belästigt. Soll ich lieber aufhören?

Guten Abend Allerseits,

irgendwie weiß ich nicht, wie ich mich am Besten verhalten soll und was zu tun ist. Ich bin gerade 17 Jahre alt geworden und mein Chef fasst mich manchmal an den Po an und hat mich auch schonmal an die Brust gefasst, natürlich weiß ich, wie man sich in dieser Situation am Besten verhalten sollte, aber ich bin in diesen Momenten immer total geschockt und denke, dass er nur versehentlich dahingefasst hat. Außerdem schäme ich mich.

Es ist sowieso nur ein ziemlich kleiner Betrieb dort. Bedeutet, dass lediglich er dort arbeitet und eine andere Mitarbeiterin, mit der ich mich eigentlich ziemlich gut verstehe. Vor kurzem hatte die andere Mitarbeiterin einen freien Tag, sprich, dass ich nur mit ihm zusammen war. Dann hat er mich über mein Sexualleben ausgefragt und auch noch dazu, ob ich mit ihm Sex haben will/würde.

Es war eine total komische Situation und ich wollte nur nach Hause gehen, weil es mir alles total unangenehm war.

Aber ich kann auch nicht verstehen, wieso er es macht? Er ist 40 Jahre alt und hat eine Frau und zwei Kinder. Er ist aus der Türkei und eigentlich total nett. Ich verstehe zwar seine gesamte Lebenseinstellung nicht, aber wenn er damit glücklich ist? :/

Eigentlich würde ich am Liebsten nicht mehr hingehen, aber diese Ferien fahre ich nicht mehr weg, weil ja normalerweise der Job angestanden hätte und ich habe auch nicht allzu viel Geld. Pro Woche bekomme ich 100€, also für 25 Stunden. Für mich ist es eigentlich schon relativ viel, da ich ja noch nie selber Geld verdient habe und deswegen fällt es mir so schwer..

Wie würdet ihr euch denn in so einer Situation verhalten? Oder wie handeln? Ich weiß nicht was ich machen soll, ist er schon zu weit gegangen? Oder ist sowas völlig normal? :/

PS: Tut mir leid, dass ich soviel Mist hier mit reingeschrieben habe.. ^^

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"Eigentlich" total nett? Das hat Methode, weil es Dich in ein Gewissenskonflikt bringt.Und vermutlich sind es auch keine "zufälligen" Berührungen. Deine Mutter hat vollkommen recht, hier muß etwas unternommen werden. Und zwar bevvor es noch zu schlimmerem kommt. Was würde er wohl sagen, wenn sich jemand in dieser Form seiner Frau nähern würde? Ich würde da ncht mehr hingehen, sonst gibt es ja überhaupt keine Ruhe mehr.

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Vermutlich, daß Du endlich schlafen gehen sollst, weil du nämlich bald geweckt wirst.

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Selbstständig trotz Schulden (EV) Bankkontofragen ,-probleme lösen

Hallo allerseits,

ich bin 41 Jahre alt und habe Schulden. Seit kurzem bin ich arbeitslos und möchte mich wieder (vor über 10 Jahren war ich ca. 8 Jahre selbstständig) selbstständig machen.

Als Angestellter wurde mein Gehalt gepfändet. Mein Ziel ist es eine gewisse Summe zu beschaffen um dann mit den Gläubigern zu verhandeln und die Schulden auf einen Schlag zu tilgen. Das ist aber nicht mein direktes Thema.

Ich weiß ich darf trotz Schulden und Eidesstattlicher Versicherung ein Gewerbe anmelden. Vorab, ich möchte keine Straftat begehen oder irgendetwas mauscheln, mir geht es darum vernünftig arbeiten zu können, also ohne Konto sperren, Geld zum arbeiten wegpfänden etc.

Nun zu meiner konkreten Frage: Darf ich als selbstständiger das Bankkonto eines dritten (natürlich mit dessen Genehmigung) verwenden?

Beispiel: Ich verkaufe als gewerblicher Verkäufer bei Ebay Ware und die Käufer zahlen auf das Konto z.B. meiner Mutter. Nochmal, ich will und werde Steuern zahlen und mein Gewinn am Ende des Jahres bzw. den darüber pfändbaren Betrag an meine Gläubiger abgeben aber bitteschön erst dann. Es ist doch so, dass z.B. 5.000,- auf dem Bankkonto nicht zwingend Gewinn darstellen, da die Kosten, Steuern, etc. noch nicht dagagenstehen. Nur davor will bzw. muß ich mich schützen, wenn ich mit dem Gewerbe erfolgreich sein will.

Hat jemand Erfahrungen damit oder kann mir einen besseren Tip geben? Darf ich das, Darf meine "Mutter" das?

Vielen Dank im voraus

PS: Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frage für viele interessant sein könnte.

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Von der Idee, das Konto Deiner Mutter zu benutzen, würde ich dringend abraten: Deine Mutter hat mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Kontoeröffnung angegeben, daß sie "auf eigene Rechnung" handelt, was dann wohl nicht zutreffen würde. Einerseits hat das mit dem Geldwäschegesetz zu tun und andererseits besteht für die Bank natürlich der Verdacht, hier Kontoführungsgebühren zu umgehen. Von der Gefahr der Kontopfändungen für Deine Mutter ganz abgesehen.

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Sofern es um die Nutzung des persönlichen Handys geht, würde ich sagen, ist Lohnabzug unzulässig. Wenn denn ein Handy-Verbot bestehen würde, wäre wohl eine Abmahnung die korrekte Vorgehensweise. Wenn es sich aber um ein Firmen-Handy handelt, ist wohl nachweisbar, wieviele Privat-Telefonate geführt wurden und die kann der Arbeitgeber natürlich vom Lohn abziehen, wenn Privat-Telefonate ausdrücklich untersagt waren. Auch wäre dann wohl eine Abmahnung zulässig.

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Den Verstorbenen gibt es wahrscheinlich garnicht. Also gib keinesfalls irgendwelche Daten heraus. Ich würde nicht einmal die Telefon-Nr. anwählen, das ist höchstwahrscheinlich schon vernichtetes Geld!

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Schuldenbegleichung moralisch, ethisch, welche Möglichkeiten gibt es?Psychologie, Finanzen

Hallo,

weiß jemand bescheid, folgende Frage: ich muss meiner Bekannten zügig wie möglich 5.000 EUR, bestenfalls in einer Summe, zurückzahlen.Vor einem Jahr ging es meiner Bekannten und ihrem Mann sehr gut, und sie waren für mich da, als ich in Schwierigkeiten war, vor allem in finanziellen.Ich habe um diese Hilfe nie gebeten, war mehr als dankbar, dass solche Menschen zu der Zeit, wie vom Himmel geflogen, da waren. Es hieß, wenn ich mich wieder aufrappel und es mir wieder gut geht, und wieder erstmal anfange zu arbeiten, kann ich die o.g. Summe zurückzahlen.Zeitgleich, mussten beide Ihre Firma Insolvenz melden und haben ein Gerichtsverfahren seit ca. 1 Jahr laufen und zahlen hohe Gerichtskosten, da es um eine Millionen klage geht. der Prozess dauert und dauert und sie werden diesen gewinnen, doch Anwaltskosten betragen monatlich bzw in regelmäßigen Abständen für diesen Prozess, zwischen 6 und 12.000 EUR. Nun befinden sie sich mittlerweile nach einem Jahr Rechtsstreit in persönlichen und finanziellen Schwirigkeiten und sagen, sie möchten die 5.000 EUR von mir sofort zurückgezahlt haben, anderfalls reichen sie ihre gewünschte Forderung der 5.000 EUR einem Anwalt ein.

Ich selbst befinde mich noch, genau wie meine Bekannte in gesudheitlicher Therapie, bin noch zur Zeit arbeitslos und beziehe vom Jobcenter Leistungen zum Lebensunterhalt, das sind 375 EUR im Monat.Ich möchte natürlich meine Schulden begleichen, ich schaffe es allerdings sicherlich nicht unter diesen Voraussetzungen die 5.000 € in ein paar Tagen, in einer ganzen Summe zurückzuzahlen, bin bereit 100 EUR im Monat und mein Partner, weitere 100 EUR also insgesammt 200 EUR im Monat Schrittweise zurückzuzahlen, sie möchten aber das ich von meinem Partner verlange, einen Kredit aufzunehmen (da er berufstätig ist) aufzunehmen. Mein Partner war, ist und bleibt allerdings ein Gegner, was das Thema Kredit an betrifft und möchte das weder selbst noch möchte er nicht, das ich das auf mich nehme. Und ein faire Kompromissbereitschaft, der Weg der monatlichen Ratenzahlung an meine Bekannten sei. Und dass sie mir mit Anwalt ´drohen´ da fragt sich mein Partner woher sie wieder das Geld dafür nehmen wollen, wenn ich mit meinen 5.000 EUR deren Meinung nach, mit einem Mal, alles retten soll.- Interessehaltshalber: Sollte ich mich schon mit einer Schuldnerberatung in Kontakt setzen, was erwartet mich dort?- Erhalte ich einen Kredit ohne Schufa, als arbeitslose ?- Warum wird mir mit Anwalt gedroht und alles von mir abhängig gemacht, ich tu was ich kann bei meinem Einkommen von 375 EUR von denen mir machbar ist 200 EUR Rate an meine Bekannte zu zahlen, und dass wissen beide. Oder reagieren beide so aprubt, aus der Notlage heraus?P.S.: Ich sowie mein oben genannter Partner sind 28 Jahre alt. Meine Bekannten 53 Jahre, verheiratet und haben zwei 19, 20 jährige Sohne.Danke für jedes kompetente Feedback !!

Mit freundlichem GrussFragLi

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Es ehrt Dich sehr, Deine Schulden zurückzahlen zu wollen. Das sollte auch so sein. Dein Angebot, € 200,-- monatlich zurückzuzahlen, ist ebenfalls großzügig, wenn man Deine Einkommensverhältnisse betrachtet. Im übrigen ist von Deinem Einkommen auch nix pfändbar, was einem evtl. eingeschalteten Rechtsanwalt auch schnell klar werden würde. Unabhängig davon dürfte es schwierig sein, Deine Schulden ohne Vertrag per sofort Fällig zu stellen. Deinem Freund würde ich ebenfalls dringend davon abraten, für Dich einen Kredit aufzunehmen, denn am Ende stünde er vor dem gleichen Problem: bei Dir ist definitiv nix zu holen, aber er hätte dann auch noch Schulden am Hals. Er hat gezeigt, daß er Dich offensichtlich unterstützen will, in dem er einerseits € 100,-- mtl. angeboten hat und Dich möglicherweise auch sonst unterstützt, das genügt! Mach Deinen Gläubigern klar, daß sie dieses Angebot besser annehmenn sollten, es ist zur Zeit alles, was Du ermöglichen kannst.

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Für Kredite des Partners muß man nur aufkommen, wenn man mit unterscrhrieben hat. Es gibt zwar wenige Ausnahmen, aber ein Hausumbau gehört da nicht zu! Und bei derartigen Umbaukosten, wo man noch nicht mal als Eigentümer mit eingetragen ist, würde ich ohnehin dringend davon abraten, die Kredite mit zuunterschreiben! Man wäre zwar einerseits in der Haftung, hätte aber andererseits im Falle einer Trennung keine Ansprüche am Haus! Bin kein Jurist, also Antwort unter Vorbehalt.

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Während der Wiedereingliederung beziehst Du weiterhin Krankengeld. Mir wurde vom Betriebsrat auch ausdrücklich der Hinweis gegeben, daß, selbst wenn ich nach 5 Minuten glaube, nicht mehr arbeiten zu können, ich nach Abmeldung gehen kann. Der Arbeitgeber hat keine Nachteile, da während der Wiedereingliederung Krankengeld bezahlt würde und ich somit dem Arbeitgeber kein Geld koste. Also kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Pause unzulässig sein soll?! Soweit ich mich erinner, steht auch im Wiedereingliederungsformular ein Hinweis in die Richtung, daß der Arbeitgeber keine Verantwortung übernimmt oder so etwas ähnliches. Im übrigen kann auch auf dem Formular angekreuzt werden, daß ein Ende der Krankheit nicht absehbar ist Es wird wohl daher niemand wirklich "geschädigt" oder sonstwie benachteiligt. .  

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Ich habe zur Zeit ein besonderes Rezept und in diesem ist der späteste Termin genau genannt. Sie mal genau drauf. Wenn Du heute angefangen ist, dürfte eigentlifch nichts passieren, da selbst Rezepte für Medikamente 1 Monat gültig sind. Ich finde abenteuerlich, was Du hier für Antworten bekommen hast! Dein Krankengymnast kann Dir das aber sicherlich auch anständig beantworten, denn  der reicht das Rezept schließlich ein.

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Ich habe so etwas ähnliches tatsächlich mal vor einigen Jahren in Hambug gemacht. Allerdings bin ich wenige Tage vor Urlaub einfach zum Flughafen gefahren und hab ´mal geguckt, was so geht.  Am Ende hatten wir ein super Hotel in Spanien (Festland) erwischt mit richtig klasse Abflugzeiten zu einem Schnäppchenpreis. Also, den ersten Urlaubstag würde ich nicht versuchen, aber kurz vorher mal gucken, lohnt sich bestimmt.

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