Wenn sich der Gläubiger mit der Ratenzahlung einverstanden erklärt, wird er der Bank die Ruhestellung erklären, unter Beibehaltung des Ranges. Das heißt, falls weitere Pfändungen eingehen, wird diese Pfändung wieder aktiv und zwar v o r den neuen Pfändungen.
Natürlich können Eingänge abgewiesen werden, wenn z. B. der Zahlungsempfänger und der Kontoinhaber nicht übereinstimmen.
Vermutlich ist zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen mit der Eintreibung beauftragt. Auch die wollen ihr Geld. Selbst falls Du keine Schreiben erhalten haben solltest, hättest Du bei sorgfältiger Prüfung Deiner Auszüge sehen müssen, dass über diese Summe eine Soll-/Habenbuchung erfolgt sein müßte. Wahrscheinlich auch noch Kosten für die Nichteinlösung der Lastschrift. Ich würde zahlen. Vielleicht ist es Dir eine teure Lehre!
Vermutlich ist zwischenzeitlich ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung des Betrages beauftragt. Auch die wollen ihr Geld. Selbst wenn Du keine Schreiben erhalten hast, hast du doch auch die Pflicht, Deine Kontobewegungen genau zu überprüfen, d.h. Du hättest durchaus wissen müssen, dass diese Lastschrift nicht eingelöst wurde, nämlich durch Soll-/Habenbuchung und vermutlich Kosten für die Nichteinlösung. Ich würde zahlen. Vielleicht ist Dir das eine teure Lehre.
Wenn die Forderung zu Recht beseht, geh' am Montag gleich zur Bank und beauftrage die, die Pfändung mit schuldbefreiender Wirkung zu bezahlen. Dann kommst Du auch an das nach bezahlter Pfändung verbleibende Guthaben ran.
Vermutlich meinst Du IBAN und BIC, die kannst Du auf der Homepage Deiner Bank ausrechnen lassen.
Hallo, ich würde mir mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen, da findet sich mit Sicherheit ein Passus, wonach der Bankmitarbeiter korrekt gehandelt hat. Du schreibst im übirgen, daß das schon das 3. mal passiert ist. Du solltest grundsätzlich Deine Kontoführung überdenken.
Der Zinssatz wird überlicherweise für 360 Tage angegeben (12 x 30 Tage), was also bedeutet: Kapital (tatsächlicher Bestand) x Zinssatz x Tage (Anlagetage) ______________________________ 100 x 360 Wenn also vom Bestand etwas verfügt wird, natürlich die Formel mit dem geringen Bestand wieder anwenden.
Nein, höchstwahrscheinlich ist es nicht zulässig w/ Geldwäschegesetz. Deine Freundin wird bei Kontoantrag unterschrieben haben, daß sie in eigenem Namen handelt.
Hallo, bin ebenfalls seit einigen Wochen im Anfangsstadium und die Hitzewallungen sind so oberpeinlich. Hab vor etwa 2 Wochen im Urlaub mit einem Salbeipräparat (aus Spanien) angefangen und schon eine deutlichste Besserung! Jetzt habe ich mir voller Zuversicht reine Salbeipillen im Reformhaus bestellt, die ich aber noch nicht habe. Ist deutlich billiger als aus der Apotheke und wirklich ein reines Salbeipräperat. Aber Achtung: keine Salbeibonbons gegen Erkältung. Übrigens habe ich zu diesem Thema gerade ein schönes Buch entdeckt: Julia Onken: Feuerzeichenfrau.
"Eigentlich" total nett? Das hat Methode, weil es Dich in ein Gewissenskonflikt bringt.Und vermutlich sind es auch keine "zufälligen" Berührungen. Deine Mutter hat vollkommen recht, hier muß etwas unternommen werden. Und zwar bevvor es noch zu schlimmerem kommt. Was würde er wohl sagen, wenn sich jemand in dieser Form seiner Frau nähern würde? Ich würde da ncht mehr hingehen, sonst gibt es ja überhaupt keine Ruhe mehr.
Vermutlich, daß Du endlich schlafen gehen sollst, weil du nämlich bald geweckt wirst.
Von der Idee, das Konto Deiner Mutter zu benutzen, würde ich dringend abraten: Deine Mutter hat mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Kontoeröffnung angegeben, daß sie "auf eigene Rechnung" handelt, was dann wohl nicht zutreffen würde. Einerseits hat das mit dem Geldwäschegesetz zu tun und andererseits besteht für die Bank natürlich der Verdacht, hier Kontoführungsgebühren zu umgehen. Von der Gefahr der Kontopfändungen für Deine Mutter ganz abgesehen.
Sofern es um die Nutzung des persönlichen Handys geht, würde ich sagen, ist Lohnabzug unzulässig. Wenn denn ein Handy-Verbot bestehen würde, wäre wohl eine Abmahnung die korrekte Vorgehensweise. Wenn es sich aber um ein Firmen-Handy handelt, ist wohl nachweisbar, wieviele Privat-Telefonate geführt wurden und die kann der Arbeitgeber natürlich vom Lohn abziehen, wenn Privat-Telefonate ausdrücklich untersagt waren. Auch wäre dann wohl eine Abmahnung zulässig.
Den Verstorbenen gibt es wahrscheinlich garnicht. Also gib keinesfalls irgendwelche Daten heraus. Ich würde nicht einmal die Telefon-Nr. anwählen, das ist höchstwahrscheinlich schon vernichtetes Geld!
Es ehrt Dich sehr, Deine Schulden zurückzahlen zu wollen. Das sollte auch so sein. Dein Angebot, € 200,-- monatlich zurückzuzahlen, ist ebenfalls großzügig, wenn man Deine Einkommensverhältnisse betrachtet. Im übrigen ist von Deinem Einkommen auch nix pfändbar, was einem evtl. eingeschalteten Rechtsanwalt auch schnell klar werden würde. Unabhängig davon dürfte es schwierig sein, Deine Schulden ohne Vertrag per sofort Fällig zu stellen. Deinem Freund würde ich ebenfalls dringend davon abraten, für Dich einen Kredit aufzunehmen, denn am Ende stünde er vor dem gleichen Problem: bei Dir ist definitiv nix zu holen, aber er hätte dann auch noch Schulden am Hals. Er hat gezeigt, daß er Dich offensichtlich unterstützen will, in dem er einerseits € 100,-- mtl. angeboten hat und Dich möglicherweise auch sonst unterstützt, das genügt! Mach Deinen Gläubigern klar, daß sie dieses Angebot besser annehmenn sollten, es ist zur Zeit alles, was Du ermöglichen kannst.
Für Kredite des Partners muß man nur aufkommen, wenn man mit unterscrhrieben hat. Es gibt zwar wenige Ausnahmen, aber ein Hausumbau gehört da nicht zu! Und bei derartigen Umbaukosten, wo man noch nicht mal als Eigentümer mit eingetragen ist, würde ich ohnehin dringend davon abraten, die Kredite mit zuunterschreiben! Man wäre zwar einerseits in der Haftung, hätte aber andererseits im Falle einer Trennung keine Ansprüche am Haus! Bin kein Jurist, also Antwort unter Vorbehalt.
Während der Wiedereingliederung beziehst Du weiterhin Krankengeld. Mir wurde vom Betriebsrat auch ausdrücklich der Hinweis gegeben, daß, selbst wenn ich nach 5 Minuten glaube, nicht mehr arbeiten zu können, ich nach Abmeldung gehen kann. Der Arbeitgeber hat keine Nachteile, da während der Wiedereingliederung Krankengeld bezahlt würde und ich somit dem Arbeitgeber kein Geld koste. Also kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Pause unzulässig sein soll?! Soweit ich mich erinner, steht auch im Wiedereingliederungsformular ein Hinweis in die Richtung, daß der Arbeitgeber keine Verantwortung übernimmt oder so etwas ähnliches. Im übrigen kann auch auf dem Formular angekreuzt werden, daß ein Ende der Krankheit nicht absehbar ist Es wird wohl daher niemand wirklich "geschädigt" oder sonstwie benachteiligt. .
Ich habe zur Zeit ein besonderes Rezept und in diesem ist der späteste Termin genau genannt. Sie mal genau drauf. Wenn Du heute angefangen ist, dürfte eigentlifch nichts passieren, da selbst Rezepte für Medikamente 1 Monat gültig sind. Ich finde abenteuerlich, was Du hier für Antworten bekommen hast! Dein Krankengymnast kann Dir das aber sicherlich auch anständig beantworten, denn der reicht das Rezept schließlich ein.
Ich habe so etwas ähnliches tatsächlich mal vor einigen Jahren in Hambug gemacht. Allerdings bin ich wenige Tage vor Urlaub einfach zum Flughafen gefahren und hab ´mal geguckt, was so geht. Am Ende hatten wir ein super Hotel in Spanien (Festland) erwischt mit richtig klasse Abflugzeiten zu einem Schnäppchenpreis. Also, den ersten Urlaubstag würde ich nicht versuchen, aber kurz vorher mal gucken, lohnt sich bestimmt.