Vorschriften bei Gastronomie mit Teilküche?
Ich habe leider zu diesem Thema nichts wirklich konkretes im Internet gefunden weswegen ich diese Frage stelle.
Ein Kollege und Ich wollen das Restaurant in welchem wir angestellt waren an einem neuen Standort übernehmen da, die Inhaber das Geschäft aufgegeben haben.
Wir haben eine neue Location gefunden welche allerdings nur mit einer Teilküche ausgestattet ist und keine Vollküche dort möglich ist. Nun meine Frage was die Rechtslage mit einer Teilküche ist, sprich wie muss man ein solches Lokal anmelden, was darf und was darf man nicht anbieten.
Unser Geschäft wird ein Veganes Restaurant mit Bar. Gibt es Besonderheiten bei den Hygienevorschriften die unser Vorhaben zugunsten wären, sodass wir unser Geschäft dort starten können da das Problem in erster Linie die Abluft betrifft, aber da wir kein Fleisch etc. anbieten ist die Geruchsbelastung nicht das Problem.
Ich bedanke mich sehr für jegliche Ratschläge und Hinweise.
LG