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Des Weiteren wurde die Notbetreuung als Maßnahme eingeführt, sodass z.B alleinerziehende auch berufstätige Eltern, die nicht die Möglichkeit haben aufgrund ihrer Arbeitszeit sich um ihre Kinder betreuen können.[1] Außerdem werden aufgrund der unvermeidbarer Beschäftigungsverbote nicht alle Lehrer und Lehrerinnen an ihrer Schule für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen.
Damit lässt sich erschließen, dass ein Rückkehr zum „normalen Unterricht“ in diesem Schuljahr kaum möglich sein wird. Dennoch wird das Ziel eingegangen noch vor den Sommerferien alle Schüler und Schülerinnen aus den Jahrgängen auf den normalen Präsenzunterricht aufzunehmen und ihnen die Ganztags- und Betreuungsanteil zu bewilligen. Daher muss der Unterricht an mindestens einem Tag pro Woche verfügbar sein, damit die Schüler möglichst im selben Maß am Präsenzunterricht dazugehören können. Wichtig ist, dass die Hygienevorschriften und die Abstandsregeln an den Schulen in Bezug auf[2] die Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen berücksichtigt werden.[3] Im Allgemeinen Nur Schüler und Schülerinnen, der 4 Klasse, die eine Grundschule besuchen dürfen ab dem 7. und am 8. Mai. 2020 am Präsenzunterricht teilnehmen. Drei Tage später können dann rollenweise die anderen Jahrgänge zur Schule gehen, unter der Berücksichtigung, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres im selben Maß qualifiziert werden können. Hierbei ist es wichtig, dass aufgrund des Infektionsgeschehen möglichst jede Schülerin und Schüler tagesweise die Schule besuchen sollen, um abwechselnd den Präsenunterricht und das Lernen zu Hause auszugleichen. [4]