denjenigen den du anzeigst bekommt von der polizei eine vorladung mit dem hinweis: in einer anzeigensache sind wir beauftragt, den sachverhalt zu klären, in etwa so.sodann geht das ganze an die staatsanwaltschaft die erhebt anklage gegen den angezeigten bzw. beschuldigten dann wird das gericht das mündliche hauptverfahren eröffnen. im falle einer verurteilung wird der stalker auch verurteilt sämtliche kosten zu übernehmen, aber nur wenn er wirklich schuldig ist.

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zeig ihn sofort an, denn von alleine hört so ein perv. schw. nicht auf. verstoß gegen tkg § 148, §§ 201, 206 stgb und art. 10 gg.

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