Hallo! Leider darf die 13-Jährige nur mit einem gesetzlichen Vertreter ein Konto eröffnen (meist ein Jugendkonto). Die 14-Jährige, kann zwar über ihren Gehalt verfühen (wenn sie Lehrling/Azubi ist), braucht aber trotzdem einen gesetzlichen Vertreter.

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Hallo! Nein, das wird mit dem nichts zutun haben. Es ist ein bisschen komisch, weil man zu einem Einstellungstest automatisch eingeladen wird (auch wenn du 1000 Fehler in deinem Lebenslauf oder in deiner Bewerbung hast)

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