Hallo,

ja ich empfehle immer onlineversicherung.de. Das mit friendsurance, was AHoyer unten empfohlen hat stimmt aber nur teilweise. Beide Anbieter haben die Versicherung von der Deutschen Familienversicherung. Nur friendsurance ist teurer und onlineversicherung.de ist günstiger und bei friendsurance bekommst Du halt nur Geld zurück, wenn Du Freunde wirbst und Du und Deine Freunde keine Schäden haben, was ich für sehr riskant und auch ein bisschen schwer zu durchblicken halte, wenn man doch bei onlineversicherung direkt einen sehr günstigen Preis zahlt.

...zur Antwort

Hallo Plojack,

in den meisten Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherungsschutz dann auf den Käufer übergeht. Das bedeutet, Du solltest dem Käufer sagen, dass das Handy versichert ist und es dann auch der Handyversicherung melden. Sowohl die Versicherung als auch der Käufer hat dann ein Kündigungsrecht. Du selbst aber nicht.

...zur Antwort

Hallo, Du hast Dich zwar entschieden. Trotzdem empfehle ich immer Onlineversicherung.de. Die haben die gleichen Versicherungsbedingungen auf jeden Fall den gleichen Versicherungspartner wie friendsurance. Allerdings finde ich bei friendsurance das ganze Geld zurück und Freunde werben Ding kompliziert und ich frage mich, was ist denn wenn die Freunde dann einen Schaden haben.

Der Kundensupport von Onlineversicherung funktioniert soll, nur halt nicht über Telefon sondern via Mail oder Facebook.

...zur Antwort

Hallo,

also grundsätzlich kann ich Dir https://onlineversicherung.de empfehlen. Sie sind derzeit die günstigsten am Markt und deren Versicherungspartner die Deutsche Familienversicherung hat die besten Bedingungen am Markt.

Allerdings wirst Du keine Handyversicherung finden, die liegen lassen, vergessen oder verlieren versichert. Ich kenne den Markt sehr gut und ich kenne keinen Anbieter, der das absichert, weil es einfach nicht abzusichern ist (die Verträge wären sonst kaum leistbar).

...zur Antwort

Also ich empfehle immer gerne https://onlineversicherung.de die haben sehr günstige Tarife und die Deutsche Familienversicherung hat die besten Bedingungen am Markt.

...zur Antwort

Finger weg. Es ist der übliche Strukturvertrieb, also musst Du dort vor allem Kunden akquirieren. Du stehst unter hohem Leistungsdruck und bekommst nur Geld, wenn Du etwas verkaufst. Unausgebildet und ohne Ahnung von der Versicherungsmaterie kannst Du nur scheitern.

...zur Antwort

Da gibt es nichts zu reklamieren. Man kann bei Handys ziemlich leicht sowohl feststellen, dass ein Wasserschaden vorliegt und es geöffnet wurde. Daher bleibt Dir nichts anderes übrig als Dir ein neues zu kaufen. Nächstes Mal am Besten mit einer Handyversicherung.

...zur Antwort

Wenn Du ein Rücktrittsrecht hast, sollten keine Stornogebühren anfallen. Einfach einen Brief schreiben, dass Du vom Vertrag zurücktrittst.

...zur Antwort

Das kann Dir am Besten ein Reparaturdienstleister beantworten. Beim iPhone kostet es knapp über 100,- Euro, beim S4 mini weiß ich es nicht. Einfach mal nach Handy oder Smartphone Reparaturdienstleister googlen und dort nachfragen.

...zur Antwort

Hallo,

also die Deutsche Familienversicherung arbeitet mit Reparaturdienstleistern zusammen. In der Regel dauert es 5 Werktage inklusive Versand bis eine Reparatur erledigt ist.

Hinsichtlich der Kündigung hast sowohl Du, als auch das Unternehmen die Möglichkeit innerhalb von einem Monat nach Schadenregulierung (oder Ablehnung) den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ist aber nicht unbedingt gängige Praxis, sondern hängt vom Einzelfall ab. Das steht sogar im Vertrag, je nachdem ob Du den Elektronikschutzbrief oder den Elektronikschutzbrief zum Mitnehmen hast. Bei letzterem steht das in den Versicherungsbedingungen unter Punkt 10.2. (Bedingungen Stand Oktober 2013): 10.2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Versicherungsleistung kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Wir können den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat kündigen.

...zur Antwort

Wenn Deine Freundin das Handy kaputt gemacht hat, dann ist erst einmal Deine Freundin in der Pflicht das Handy zu bezahlen. Ob jetzt irgendeine Versicherung dafür aufkommt ist zweitrangig und braucht Dich als Geschädigte nicht zu interessieren.

...zur Antwort

Am einfachsten, indem Du Deinen Mobilfunkanbieter fragst, was das Gerät ohne Vertrag kosten würde. Alternativ oftmals über die Seite des Herstellers, dort kannst Du die unverbindliche Preisempfehlung nehmen.

...zur Antwort

Oder nimm einfach https://onlineversicherung.de, die sind super und günstig, haben die Deutsche Familienversicherung als Versicherer und Du kannst Geräte dort versichern, die bis zu zwei Jahre alt sind.

...zur Antwort

Hallo,

also die Handyversicherungen sind in diesem Fall alle sehr eindeutig. Du musst den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und Dein Handy sperren lassen (also die SIM-Karte) und dann den Schaden melden. Ohne Anzeige bei der Polizei wird Dir kein Schaden ersetzt.

Normalerweise sollte der Schaden, wenn es wirklich Diebstahl war ersetzt werden, da Du das Handy ja in sicherem Gewahrsam mitgeführt hast (wenn das so in den Versicherungsbedingungen steht). Wenn Du nur Einbruchdiebstahl und Raub versichert hast, ist es jedoch problematisch.

Viele Grüße

...zur Antwort

Wenn Du schon so fragst, bist Du es nicht wert einen Apple zu besitzen.

;)

...zur Antwort

Hallo,

das ist die Frage, so selbstverständlich wie Fridolin das schreibt ist das noch lange nicht.

Zum einen würde mich der "herumliegende Laptop" schon skeptisch machen (grobe Fahrlässigkeit?), dann die Frage wie alt sind die Kinder, denn die Haftpflicht haftet generell erst einmal nur bei Schäden von Menschen, die haftbar zu machen sind. Und dann ist die Frage, ob aufgrund der Tatsache, dass Du auf die Kinder aufgepasst hast, der tatsächlich haftbar zu machende nicht Du selbst bist.

Viele Grüße

...zur Antwort

Hallo,

es ist zwar schon etwas spät, ich möchte aber doch nochmal antworten.

Es gibt keine Versicherung in Deutschland, die den einfachen Diebstahl in der Art versichert. Die Versicherer, die Diebstahl mit anbieten schreiben alle in ihren Versicherungsbedingungen, dass Diebstahl nur versichert ist, wenn das Gerät "in sicherem Gewahrsam mitgeführt wurde". Etwas auf die Theke legen und "aus den Augen lassen" ist definitiv kein sicheres Gewahrsam, auch wenn es ein Diebstahl im strafrechtlichen Sinne ist, so nicht laut den Versicherungsbedingungen.

Wehren macht hier keinen Sinn, bevor man etwas versichert sollte man statt zu GLAUBEN lieber die Versicherungsbedingungen LESEN. Auch wenn es viel Text ist.

...zur Antwort

Also soweit ich sehe ist der Versicherungspartner von Extrapolice die AXA, vielleicht wendest Du Dich mal direkt an die.

...zur Antwort