Ja man kann Schnäppchen machen, muss aber zur Versteigerung eine bestimmte Summe gleich mitbringen. Das sind 10% vom Verkaufspreis. Beim Kauf einer Wohnung muss man allerdings im Nachhinein überlegen, ob man in die Hausgemeinschaft passt, ob man bereit ist gewisse Rücklagen oder ähnliches zu bezahlen. Am besten vorher einige Erkundigungen einholen, wenn dies möglich ist. Allerdings ist es nur ein Schnäppchen, wenn man vorher die Möglichkeit hatte, sich das Objekt anzuschauen.

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Als Wohnungseitentümer muss man mit folgenden Kosten rechnen: Strom, Wasser, Kosten für eine eventuelle Verwaltung, Rücklagen, wenn welche gebildet werden, eventuelle Aufzugskosten, Kleinreparaturen, die nicht mit den Rücklagen bezahlt werden, Versicherungen, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Müllentsorgung, es sei denn, die Wohnung ist vermietet, Kosten für die Wartung eines Feuermelders. Verwalterkosten fallen natürlich weg, wenn keine Hausverwaltung die Wohnung betreut. Sollte die Wohnung von einem Hausmeisterservice betreut werden, kommen diese Kosten selbstverständlich auch noch dazu. Summen kann dir dazu keiner nennen, denn diese hängen von der Wohnung ab. Sollte die Wohnung vermietet sein, kann man die Rücklagen und die Kosten für die Verwaltung nicht auf den Mieter umlegen.

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Wir bieten den Käufern an, wenn sie die Wohnung selbst beziehen möchten, heißt Eigenbedarf anmelden, dass sie dem Mieter eine Umzugshilfe in gewisser Höhe zahlen. So haben wir schon so manchem Mieter und auch Eigentümer geholfen.

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Wir haben bei Creditreform nachgefragt. Man muss sich dort allerdings kostenpflichtig anmelden, allerdings ist die Auskunft dann wirklich korrekt, denn alles andere ist nur Hören-Sagen.

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Naja... das sollte man vielleicht den entsprechenden Investor fragen. Sorry, für die unqualifizierte Antwort, aber in diesem Fall frage ich mich wirklich, was die Frage soll

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Einerseits kann ich einigen der anderen recht geben, außer dem, der meint, es wäre ungewöhnlich, für den Verkauf einer Immobilie eine Provision zu verlangen. Du hast dir einfach den falschen Makler ausgesucht. Sicher haben die anderen recht, wenn sie sagen, es sind zwei verschiedene Geschäfte, aber letztlich ist es ein Folgegeschäft und der Makler hätte das Angebot überhaupt nicht hereinbekommen, würdest du bei ihm nicht auch etwas kaufen. Wäre er fair, würde er nur eine Provision verlangen. Ich arbeite in einem Immobilienbüro und wir machen es so.

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Bei der Grundsteuer kommt es schon mal darauf an, was überhaupt gekauft wurde, ob Wohnung oder Haus. Und was die restlichen Nebenkosten angeht, kann ich mich den anderen nur anschließen. Von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Und eben nicht nur das, sondern eben auch vom Objekt her ist es verschieden. Die Grundsteuer wird im übrigen nach dem Kauf mitgeteilt.

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Das ist richtig... allerdings reicht fegen nicht. Besenrein bedeutet, komplett alles putzen, auch die Fenster, Heizkörper, alles was zur Wohnung gehört und in deinem Gebrauch war.

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