Ja das ist halt die Frage - muss ich mich mit einem Pauschalwert (der höher wäre als im letzten Jahr) zufrieden geben oder nicht.

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Ja ich denke ja auch das es an der Trocknungszeit liegt, und wie schon gesagt wurde, wenn der Geruch erstmal drin ist ist er drin - aber trotzdem danke schon mal für die Infos - gibts denn nen Tip wie man eine Hose ohne Trockner in einer Wohnung mit Fußbodenheizung schneller zum Trocknen bekommt?

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Hallo,

nun hat sich bei mir ein neues Problem ergeben.

Ich musste ja erstmal meiner Rechtsschutz schreiben, ob dann auch Versicherungsschutz besteht.

Wir haben die Versicherung am 06.11.2008 abgeschlossen.

Das Schimmelproblem besteht ja schon seid dem 25.08.2008 ( also während dieser 3monatigen Sperrfrist, die man bei einer RV hat)

Von meiner Versicherung habe ich nun das Schreiben erhalten, dass kein Schutz besteht und sie somit keine Anwaltskosten übernehmen

„Es kommt auf den allerersten Rechtsverstoß durch den/die Versicherungsnehmer/-in oder einen anderen an, der für die hier erforderlichen Interessenwahrnehmung ursächlich geworden ist.“

Der Versicherungsfall ist demzufolge vor Ablauf der am 06.02.2009 endeten Wartezeit.

Bereits am 25.11.2008 haben sie die Schimmelbildung ihrem Vermieter angezeigt. In seinem untätig bleiben nach ihrer Meldung ist der erste behauptete Rechtsverstoß zu sehen.

Meine Frage nun: Nebenkostenabrechnung und Mietminderung sind doch 2 verschieden Sachverhalte.

Ist es richtig, dass kein Schutz besteht. Mir geht es doch darum, dass der Vermieter das Geld von der NK-Abrechnung von 02.06.2009 einbehalten will.

Ja es ist wegen der Schimmelgeschichte, aber das hat doch letztlich nicht mit der NK-Abrechnung zu tun

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Hallo,

das Problem mit dem Schimmel besteht seid November 2008 undseid seitdem weiß der Vermieter auch davon. Im Dezember haben wir die Mietminderung angekündigt. Einzige reaktion vom Vermieter war eine Zahlungsaufforderung ohne jegl. Bezug auf unser "Schimmelschreiben" Im März kam dann endlich jemand und hat Proben gemacht, also sprich die Wand wurde an den Stellen aufgemacht. Es war deutlch zu erkennen, dass Baumangel vorliegt. Zum Schimmel kommt ja auch noch, dass es bei Wind durch alle Steckdosen pfeift. Der Mann durfte dazu natürlich nichts sagen, weil er ja eignetlich für den Vermieter arbeitet, aber er war sehr nett und hat ein paar Andeutungen gemacht. Wie ja die meiten sicherlich wissen ist vorerst der Vermieter in der Beweispflicht und muss den Schaden aus seiner Kasse überprüfen lassen, daher der Gutachter vom Vermieter.

Wir haben eine Rechtsschutz. Frage ist halt nur, ob Versicherungsschutz besteht (Vertrag ist seit 06.11.08 - dazu kommt dann ja noch diese 3 monatige Sperrfrist). Unser Problem ist ja auch nicht so wirklich der Schimmel, sondern die Rückzahlung und dieer Sachverhalt besteht ja erst seid 02.06.09. Ich habe die Versicherung aber schon kontaktiert.

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