Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann sollst du eine Abfindung verlangen. Mit einer angemessenen Abfindung würde ich es mir noch überlegen. Ansonsten bekommst du eine Sperre beim Arbeitsamt wahrsch. von 3 Monaten, wenn du den Vertrag unterschreibst. Mit der Abfindung kannst du dich dann diese Zeit übers Wasser halten. Ansonsten kannst du nicht gezwungen werden den Vertrag zu unterschreiben, die sollen dir kündigen wenn sie das möchten, dann auch auf Kündigungsfristen achten, ich meine du hättest eine längere Kdg-Frist als 4 Wochen, da du schon seit 6 Jahren im Betrieb bist. Wenn die Fa. weiter Druck macht, dann kannst du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

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zu 1: Grenze ist bei ca. 46000 € brutto im Jahr, aber es gibt hier ganz viel zu beachten, am besten mal den arbeitgeber fragen, er muss es beurteilen können

zu 2: solange man arbeitnehmer bleibt und nicht arbeitslos wird und auch nicht unter die o.g. grenze rutscht, dann bleibt man für IMMER in der PKV

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ich denke nicht, weil du aus 400€ keine beiträge gezahlt hast.

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Familienvers. endet wenn du mehr als 400,00 € verdienst. Wenn die Beschäftigung auf max. 2 Monate im Jahr begrenzt ist, dann ist sie versicherungsfrei, dann kannst du fami-vers. bleiben. Ansonsten musst du dich selbst versichern.

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sprich doch mal mit einem arzt, es gibt spezielle ernährungsprogramme fü solche fälle!

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er muss nicht, aber er kann. wenn sie aber ihren jahresurlaub dafür verwendet ist es doch egal?

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wie ist denn derjenige krankenversichert? familienversicherung?

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die Zeit des Übergangsgeldes wird auf Krankengeld angerechet, das kann hier vielleicht der Grund sein...

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beim krankengeld wird direkt keine Steuer abgezogen, aber es ist bei der Steuererklärung anzugeben, am besten sagt dir der Steuerberater, ob es sich später bei der Steuererkl. Auswirkungen deshalb ergeben.

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ja würde ich auch persönlich nehmen, bei Kollegen auf einer heiteren Party würde ich es ja noch verstehen, aber bei Bekannten nicht!

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ja ich finde schon, zur Not von der Firma bestätigen lassen.

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Man kann nicht zwei Entgeltersatzleistungen auf einmal bekommen. Das sieht in Deinem Fall so aus, dass du Anspruch auf Rente hattest, nicht aber auf ALG (nachträglich festgestellt). Du hast für diese Zeit Gelder bekommen, also wird jetzt das Arbeitsamt mit dem Rententräger verrechnen, deshalb bekommst du auch keine Nachzahlung. Das selbe wäre das Beispiel, wenn du Krankengeld von der KK bekommen würdest.

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Deutsch ist bereits Amtssprache, wozu das Grundgesetz ändern?
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Haushaltshilfe durch KK nur dann, wenn du als haushaltsführende Person nicht mehr kannst, krank bist (psychisch, grippe oder bist im krankenhaus usw.), aber nicht nur aufgrund der Tatsache, dass du drillinge hast.

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Du musst seine Entscheidung akzeptieren, gehe den beiden am besten aus dem weg und hab mit deiner Freundin nur dann Kontakt, wenn er nicht da ist.

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beim sozialamt fragen...

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