DHL: Zustellung an beliebige Packstation rechtens?!?
Hallo, ich wüsste gerne, ob es rechtlich wirklich haltbar ist, was die DHL praktiziert: Absender beauftragt Versand eines Pakets an eine bestimmte Adresse, konkret eine bestimmte Packstation. DHL sieht sich dazu, warum auch immer, nicht in der Lage und deponiert das Paket drei Kilometer weiter, fernab jeder Bahnhaltestelle. Absender und Empfänger, beide sogar bei DHL mit Account registriert, werden nicht gefragt, es wird keine Alternative (Angabe einer Ersatzadresse, Abholung im nächsten Postamt (500 m)) angeboten. (Bei Paketsendungen an die Hausadresse ist das Gebahren das Gleiche, es geht also noch nicht mal um die Packstation an sich)
Ist der Absender nicht einen Vertrag eingegangen, der ihm die Zustellung an die beauftragte Adresse zusichert? Sonst könnte ich ja, dieser Logik folgend, ein für Hamburg bestimmtes Paket bald in Berlin abholen... Und falls eine Ersatzzustellung wirklich haltbar ist, gibt es da nicht Grenzen (etwa 1 km wie für Briefkästen, oder eben erst nach Rückfrage mit Wahlmöglichkeit)?! DHLs "AGBs" legen das natürlich anders aus, aber ist das haltbar?!