Hi,
mein Bruder ist geistig schwer behindert und so langsam kommt (aus Altersgründen meiner Ma, bei der er im Moment noch wohnt) das Thema Wohnheim auf. Nun stellt sich das Thema zum Schutz seines Vermögens, da ein Auszug aus dem elterlichen Haushalt mit niedrigeren Freigrenzen verbunden ist. Somit müsste er das Geld, das er zuviel besitzt an den Bezirk zahlen (Frechheit finde ich, aber so ist die Lage). Derzeit hat er alles auf einem reichlich gefülltem Sparkonto. Leider lebt er sehr "spartanisch", bzw. es entsteht aufgrund der Behinderung erst gar nicht der Wunsch nach Luxus wie Reisen etc., wodurch er viel Geld ausgeben könnte. Verschenken ist leider nicht drin, denn da steht die Sozialverwaltung vor.
Das Thema wird von meiner Ma leider immer "abgewürgt", sobald man mal versucht drauf zu sprechen zuu kommen. Also mache ich mich nun selbst schlau.
Natürlich findet man im Netz nur äußerst wenig Informationen darüber. Kennt jemand Möglichkeiten, wie man Kapital so binden kann, dass es von der Sozialverwaltung unangetastet bleibt, aber weiterhin meinem Bruder zur Verfügung steht, bzw. er Eigentümer bleibt?#
Bitte nur ernstgemeinte Antworten, Dinge wie: Verschweigen des Vermögens etc. sind illegal.^^