Kanzleraufgaben Die stärkste Person der Bundesregierung ist der Bundeskanzler.
Der Bundeskanzler hat das Recht, das Bundeskabinett zu bilden. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter, die auch Mitglieder des Bundeskabinetts sind, vor.
Auch auf gleiche Weise erfolgt die Entlassung der Bundesminister.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür auch die Verantwortung.
Innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (der Kanzler hat aber auch ein Weisungsrecht gegenüber den Bundesministern).
Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nachdem sie vom Bundeskabinett beschlossenen und die Geschäftsordnung vom Bundespräsidenten genehmigt wurde. Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag.
Häufig werden Regierungen durch koalierende Parteien gebildet. Zwei oder mehrere Parteien koalieren miteinander, um über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen.
Der Bundeskanzler an die Absprachen mit dem Regierungspartner gebunden, will er das das Bündnis weiter bestehen bleibt.
Er hat auch den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettsitzungen.
Der Bundeskanzler entscheidet wer sein Stellvertreter wird. In der Regel ist das der Außenminister. Bei einer Koalition wird meist ein Parteimitglied des Regierungspartners zum Stellvertreter ernannt.
Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Der Bundeskanzler kann mit Hilfe der Vertrauensfrage sich vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag immer noch unterstützt wird. Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, hat der Bundeskanzler das Recht, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorzuschlagen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.
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