Also generell würde ich das schon als Urkundenfälschung bezeichnen. Allerdings hat er es dir ja vorher gezeit, damit du dein ERinverständnis geben kannst, von daher würde ich das nicht so eng sehen. Da euer Verhältnis aber eh schon nicht gut ist, würde ich ihn schon dringend darum bitten sowas künftig zu lassen und ihm mit dem Anwalt drohen, wenn sowas nochmal passiert.

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Also ich würde die Bewerbung auf jeden Fall an das einzelne Restaurant schicken. Der jeweilige Franchisenehmer (also sozusagen der Chef dort) hat das Recht zu entscheiden, wen er einstellt und wen nicht. Schickst du die Bewerbung an den Hauptsitz des Konzerns, wird dieser die wahrscheinlich auch nur weiterleiten (wenn überhaupt)

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Soweit ich weiß, gilt der Arbeitsvertrag so, wie du ihn unterschrieben hast. Ich weiß leider nicht, ob es bei einem Minijob Anspruch auf Urlaub gibt, zumindest bezahlten Urlaub wirst du in solchen Beschäftigungsmodellen eher selten finden.

Es ist aber doch schon etwas komisch bzw unseriös, dass der Arbeitgeber die Passage einfach nur durchgestrichen hat, findest du nicht? Ich würde ihn einfach darauf ansprechen und direkt fragen, ob nun Urlaubsanspruch besteht oder nicht.

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