ich habe die anderen antworten jetzt nicht durchgelesen aber
frag nicht hier frag dein amt, sofort, per telefon oder persönlich, setzt dich dahinter.
und war das nur ein anschreiben von dir oder ein widerspruch?
der widerspruchs zeitraum ist in der regel innerhalb einen monats einzureichennach bescheid zugang. bei dir wäre schon die zeit überschriten, das wäre dum.
eine rechtsbelehrung wird den bescheiden immer mitgeschickt, die hast du nicht gelesen.aus welchen gründen auch immer.