Kurzfristig hat mir geholfen, eine Zwiebackdiät. Findest Du über Google. Zudem in diesen 3 Wochen, jeden Tag 45 - 60 Min woorken und falls dennoch Hunger kommt, diesen mit Äpfel stillen. Ferner jeden Morgen im Bett noch 20 mal beide Beine langsam hoch und die Bauchmuskel trainieren. Danach einfach die hälfte und sehr bewußt essen. So habe ich meinen Bauch weg bekommen, 8 Kg dauerhaft verloren. Leider geht ohne Bewegung nichts. Viel Erfolg

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Suche mal im Internet nach Zwiebackdieät. Es ist eine bestimmte Ernährung und die, wenn man sie einhält, sehr gut abnimmt. Habe selbst 10 Kg. damit abgenommen und es ist dauerhaft geblieben. Dennoch, laufen in der Natur und Bewegung, strammes gehen, evtl woorken, muss sein. Viel Obst und auch etwas Gymnastik. koa

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Wenn alle Angaben stimmen, dann brauchst Du nichts abzugeben. Es gibt eine Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Und danach mußt Du, wenn Du 2 Kinder hast und eine Ehefrau die nicht berufstätig ist, nicht abzugeben. Es beginnt erst bei 1800 € in Deinem Fall. Dein Insolvenzverwalter mußt du informieren und die Lohnabrechnung jeden Monat vorlegen. Gruß Karlitos

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es gibt in der zeugnissprache dieverse schlüssel. die kann man zum teil nachlesen in fachbücher. dann gibt es auch absprachen bei örtlichenen unternehmen in gleicher branche um sie gegenseitig zu schützen. zum beispiel "sein heiteres wesen, trug stets zur verbesserung des betriebsklimas bei" hies: er hat alkoholprobleme. oder wenn das wort ehrlich fehlt, dann gabe es inventurdiverenzen oder kassendifferenzen. zu. 2. würde ich lesen, persönlich verhielt er sich ja korrekt, aber geschäftlich war es ein querulant. würde dem zeugnisschreiber ein geändertes zeugnis vorlegen und ihn höflich bitten dies zu ändern so oder so ähnlich und nicht direkt ansprechen. du kommst so nicht weiter karlitos

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habe auch so ein schreiben bekommen. es ist ein unternehmen, ähnlich wie creditreform. wenn man in seiner schufa einen eintrag hat und eine frima fragt an, dann erteilen sie dieser firma eine auskunft. schreiben ignorieren, nicht beantworten, aufbewahren, mehr nicht. karlitos

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Ich habe selbst 4 x einen Hörsturz gehabt. Beim ersten mal, bin ich sofort zum Arzt, der mich in ein Krankenhaus eingewiesen hat. Habe sofort Infussionen bekommen und bekleidende Midikamente. Der behandelnde Arzt sagte mir, das in so einem Fall unbedingt und innerhalb von 12 Stunden so eine Behandlung mit Infussionen erfolgen muss, sonst bleibt ein Tinitus zurück. Es war tatsächlich dann auch komplett weg. beim 2. und 3. habe ich genauso reagiert, es ging weg. Beim 4. mal bin ich zu spät hin und das Rauschen ist leicht geblieben. Die Hörleistung ist um 10 % gemindert bei mir. Sie sind zu spät gegangen, so ich es sehe. Der behandelnde Arzt hätte es Ihnen aber auch sagen können. Bei Stresssituationen verstärkt sich das Rauschen. Es ist eigentlich ein ständiges Signal, sich anders zu verhalten und vielleicht etwas vom Stress zurück zu nehmen. Meine Informationen von den Ärzten hier ist eindeutig. Es geht nie weg, damit muss man leben.

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Als Personalverantwortlicher muss ich sagen dass es keine Regelhandhabung ohne Nachteile für den Arbeitnehmer gibt. Man sollte es sich vor einer Kündigung überlegen was für mich als Arbeitnehmer von Vorteil ist. ein vertrauliches Gespräch mit dem Vorgesetzten ist immer von Vorteil, wenn man sachliche Gründe für die Veränderung nennt. Als Arbeitgebervertreter versuche ich mich diesen Arbumenten nicht zu verschließen. Wenn einer nur kündigt, sage ich, Reisende darf man nicht aufhalten. Wenn sachliche Argumentation vom Arbeitnehmer kommt ist immer ein Aufhebungsvertrag von Vorteil. Hier muss man aber auch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen. Wenn er viel in Aus und Weiterbildung investiert hat und er dann erfährt dass man für viel mehr Geld zum Markbegleiter wechselt, wird die Bereitschaft für Zugeständnisse geringer sein. Also bedenke die Argumente und lege nicht alles offen, bleibe aber bei der Wahrheit.

Gruß Karlitos

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Ich habe mich in dieser Angelegenheit selbst sehr ausführlich informiert, weil ich selbst in einer Privatinsolvenz befinde. Alles Einkommen, das Sie über die monatliche Gehaltsabrechnung bekommen unterliegt der Pfändung. Der Pfändungsbetrag entgnehmen Sie aus der Pfädnungstabelle die Ihnen sicher bekannt ist. Es gibt hier nur, so mir bekannt ist, nur eine Ausnahme. Sie haben mit der Insolvenz auch alle Versicherungen für Ihre Altersversorgung auflösen müssen. Es fehlt Ihnen dies später mal bei der Altersabsicherung. Sie können eine erneute Altersabsicherung abschließen mit einer Unterstüzungskasse. Der Arbeitgeber zahlt denn monatlich einen zu vereibarenden Betrag hinein. Die Fälligkeit dieser Versicherung liegt dann nach Ihrer Restschuldbefreiung. Sie beommen dann dieses Geld als Rente oder in einer Summe die Sie dann versteuern müssen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge steuerfrei. Bei einem wechsel des Arbeitgebers wird die Versicherung aus den neuen Arbeitgeber übertragen. karlitos

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