Wenn du nicht volljährig warst, ist der Vartrag nichtig.Wie es mit der Aufsichtspflicht deiner Eltern da aussieht, ist eine anderes rechtliches Problem.--keine rechtsberatung--

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Nein, darf er nicht.

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Vermutlich entsprach die Frage nicht den GF-Richtlinien.
Ansonsten Mail an info@gutefrage.net

lg

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Frag mal bei deiner Arbeitsagentur nach, die bieten oft Vorbereitungskurse für Vorstellungsgespräche an!
Viel Glück

lg

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Firmen dürfen dein Schufa-Scoring abfragen, ja. Das ist zwar mit Kosten für die Firma verbunden, aber gemacht wird es z.B. im Versandhandel, Ratenzahlung, Verträgen, etc.

lg

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Auch wenn die Noten eingetragen sind, können diese am Tag der Konferenz noch geändert werden, also schreib sie mit, sonst gibts aufgr. nichterbrachter Leistungen eine 6.

lg

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Wie alt ist denn dein Freund?

Wenn er volljährig ist, können seine Eltern ihn natürlich "rauswerfen". Eine eigene Wohnung zahlt ihm zur Not auch das Amt.

lg

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Für viele "bekannte" Sprachen gibt es z.B. vom Langenscheidt-Verlag Komplettpakete, die Übungshefte, Vokabellisten und Audio-CD's enthalten.
Die Sprache musst du durch möglichst viele "Kanäle" aufnehmen (z.B. lesen, hören, sehen, etc..)

lg
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