Hallo, wir haben eine Wohung gekauft.Ich möchte mir jetzt gern noch 2 Schlüssel nachmachen lassen.Die Hausverwaltung hat aber auf meinen Wunsch die Schlüsselkarte zu erhalten, gemeint, die Schlüsselkarte geben Sie nicht aus, Schlüsselnachbestellungen sind nur über die HV möglich.Kann mir jemand sagen, ob diese Verfahrensweise gängig ist und rechtlich korrekt?