Hallo,
ich habe an anderer Stelle schon mitgeteilt, dass ich in die Verbraucherinsolvenz gehen werde. Jetzt gibt es ja geteilte Meinungen zum P-Konto. Ich habe zuerst ein neues Girkonto bei einer anderen Bank eröffnet, um zukünftig Gehaltseingang und Zahlungen für Miete, Strom, Kabel, Handy zu gewährleisten. Das alte Konto wird gesperrt werden, da Zahlungen an Gläubiger ab 01.10. eingestellt werden.
Jetzt mal angenommen, ich bin bereits im Insolvenzverfahren bevor überhaupt ein Pfändungsbescheid einer der Gläubiger kommt: Brauche ich das P-Konto dann noch?
Klar ist, sobald vorher ein Bescheid eintrudelt, muss ich das Konto umwandeln. So sagte es mir auch meine Schuldnerberaterin. Und wenn ich es MUSS lt. Verwalter/Treuhänder, dann ist es auch klar.
Aber ist es wirklich notwendig?
Mit freundlichen Grüßen