Hallo ....
vielleicht kann mir hier irgendjemand helfen. Folgendes hat sich vorletzte Woche ereignet. Ich war feiern und befand mich auf dem Nachhause weg als mich am Bahnhof 3 Leute (wahrscheinlich türkischer Herkunft) grundlos zusammenschlugen, nachdem ich wohl etwas gefragt hatte.
Leider kann ich mich an nichts erinnern. Die Gewalttaten sind aber auf Video bzw. es gab auch Zeugen am Bahnhof.
Nun mein Problem: Unmittelbar danach wurde ich ins KH gefahren, wo ich es aber leider nicht länger aushielt (war ziemlich benommen und aufgewühlt), sodaß in meiner Krankenhausakte nur meine oberflächlichen Wunden versorgt werden konnten (Prellung an Jochbein, Kopfplatzwunde, die mit Gewebekleber verschlossen wurde).
Dann steht da drin ich wäre entlaufen, was zutrifft , ich weiß es war unmöglich von mir, aber ich hielt es nicht aus, war verwirrt..., und dann bin ich unmittelbar darauf garnicht zum Arzt gegangen, was der nächste Fehler war.
Ich bin mir aber sicher, daß ich eine Gehirnerschütterung gehabt haben muss, wegen der Erinnerungslücke. Erst am 7.12. bin ich zum Internisten gegangen, der hatte in dem Attest aber nichts von Gehirnerschütterung geschrieben, sondern nur die oberflächlichen Verletzungen und Symptome wie Übelkeit und Drehschwindel.
Was soll ich nun tun, zwecks Schmerzensgeld?
Bisher sind wie gesagt nur die oberflächlichen Verletzungen dokumentiert, dann war ich noch beim Psychologen und hab mir die emot. Belastungen die sich dadurch ergeben festhalten lassen.
Wo müsste ich Eurer Meinung noch hin bzw. wie müsste/sollte ich mich verhalten?
Bei der Zeugenvernehmung war ich bereits.
Bitte um Rat