Ich habe das Problem gelöst, indem ich den Topper mit der Matratze per Klettverschluss verbunden habe.

Den Klettverschluss habe ich dabei einfach mit Textilkleber aufgeklebt.

Wichtig:

Der Klettverschluss hält stärker als der Kleber. ich habe zwei Streifen von je ca. 12cm Lände und 1.5cm Breite genommen, und diese nicht parallel der länge nach aneinander gepappt, sondern wie ein Kreuz miteinander verbunden. Dabei hat nur ein kleiner Teil der beiden Streifen Kontakt miteinander.

Die kleine Kontaktstelle reicht völlig aus, um rutschen zu verhindern, und so hält die viel grössere Klebefläche auch ein Abziehen der Klettverschlüsse aus.

Ausserdem kann man so ein bisschen feinjustieren und muss nicht haargenau positionieren.

Mit je einem Kreuz an jeder Ecke des Bettes hat sich mein Topper keinen Zentimeter mehr verschoben.

Ebenfalls wichtig: Die flauschige Seite des Klettverschlusses an den Topper machen, und auch immer in der gleichen Richtung. Also z.B. am Topper immer von links nach rechts und an der Matratze darunter immer von oben nach unten.

So kann man den Topper dann auch mal wenden, ohne dass dann der kratzige Teil des Klettverschlusses oben ist, und eine 180° Drehung funktioniert auch.

...zur Antwort

Such mal nach "Txogitxu", das ist Fleisch von sehr alten Kühen die nah am Ende der natürlichen Lebenserwartung waren, ca. 17 Jahre. Es gilt als das mitunter beste und aromatischste Rindfleisch überhaupt, und die Tiere wären, wenn sie nicht schnell und schmerzlos geschlachtet worden wären, innerhalb relativ kurzer Zeit dann an anderen unschönen Ursachen "natürlich" gestorben bzw hätten notgeschlachtet werden müssen. Ich denke, das kann man ethisch durchaus vertreten.

...zur Antwort

Hier muss man unterscheiden:

Geht es um einen Kauf oder um das Begleichen einer Schuld?

Bei einem Kauf müssen beide Parteien den Zahlungsmodalitäten zustimmen. Wenn dem Verkäufer Barzahlung nicht gefällt, dann ist er nicht gezwungen, den Kaufvertrag einzugehen. Er verliert dann einen Kunden, aber das ist sein Problem.

Anders sieht es beim Begleichen von Schulden aus. Hier darf ein Versuch des Schuldners, die Schuld in Bar zu begleichen nicht verweigert werden (ausser es wurde zuvor etwas anderes vereinbart). Tut er dies dennoch, dann ist das sein Problem und nicht das des Schuldners.

Ausnahmen sind nur der berühmte Sack mit Centmünzen, es gibt eine gesetzlich geregelte Höchstzahl von Münzen (50) die bei einer solchen Zahlung verwendet werden darf damit sie nicht abgelehnt werden darf.

http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html

...zur Antwort

Genau diese Situation hatte ich und habe dazu mit DPD gesprochen:

Idealerweise lässt man den Absender die Sendung auf eine andere Adresse umleiten. Falls das nicht geht, dann liegt das Paket im Zustellzentrum von DPD für sieben Werktage, und DPD versucht den Empfänger zu kontaktieren (Email oder telefonisch). Man kann dann eine alternative Lieferadresse vereinbaren oder das Paket direkt im Zustellzentrum selbst abholen. Letzteres habe ich gemacht.

Erst nach den sieben Werktagen geht es zurück zum Absender.

...zur Antwort