Der Austausch von Bildern sexueller Natur mit Minderjährigen ist grundsätzlich verboten und strafbar, es sei denn, es handelt sich um selbst gefertigte Aufnahmen, die innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden.
Schon das Erstellen, Versenden oder Speichern solcher Bilder ist strafbar. selbst wenn es einvernehmlich geschieht und beide minderjährig sind.