Julia,

was du dir in Gedanken vorstellst ist absolut deine Sache und legitim. In den Gedanken ist alles erlaubt.

P.S. Solche Gedanken sind absolut nicht schlimm und völlig normal.

lg

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ALSO,

zu allererst Diebstahl im Sinne des StGB war das bzgl. der Kette deiner Mutter nicht, sondern Unerschlagung. Also okay war das auf keinen Fall.

ABER: Die Reaktion deiner Eltern gehen so auch nicht.

Ich gehe die Reaktionen einzeln durch.

  1. 2 Wochen Hausarrest Das ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. Ein paar Tage (bis max. 5 Tage) bekommt man noch gerade so gerechtfertigt, aber 2 Wochen ist nach Ansicht der Gerichte nicht mehr vertretbar!

  2. 2 Wochen Handyentzug Das ist eine zulässige Strafe und vom Gesetzgeber auch geduldet.

  3. Androhen von Schläge So nun sind wir im absoluten Tabubereich der Erziehungsmaßnahmen seit dem Jahr 2000 angelangt. Das Androhen von Schläge ist gesetzlich verboten und das Ausführen sowieso! Eltern begeben sich damit in Teufelsküche und sobald es zum Übergriff kommt oder diese Drohung mehrfach genutzt wird, solltest du dich an das Jugendamt wenden.

So nun mal weg von der juristischen Seite und hin zum persönlichen Rat:

Also mein Rat an dich wäre, dass du mit deinen Eltern zu allererst noch einmal ganz in Ruhe das Gespräch suchst und ihnen sagst, warum du das mit der Kette gemacht hast und wie du dich bei deren Reaktionen gefühlt hast und das dich das (davon gehe ich jetzt mal einfach aus) sehr verletzt hat und du sie jetzt garnicht mehr richtig einschätzen kannst und das dich das sehr traurig macht. Wenn das alles nichts nützt, dann gehe zum Jugendamt und sprich da deinen Situation vor. Keine Sorge die hören sich dann alles an und werden erstmal mit deinen Eltern ein Gespräch führen und versuchen eine Lösung zu finden. Denn mir kommt die Reaktion deines Vaters so vor, als ob er aus Hilflosigkeit diese Drohung ausgesprochen. Sollte es in der Vergangenheit aber zu übergriffen dieser Art gekommen sein dann sprich auf jedenfall beim jugendamd vor, denn jedes Kind / Teenager hat seit dem Jahr 2000 ein Recht auf eine GEWALTFREIE Erziehung. Ein Gespräch Seitens des Jugendamtes (besonders wenn die denen sagen, was alles passieren kann, wenn das nicht aufhört), hat oft eine aufweckende Wirkung auf Eltern.

P.S. Das androhen von Schläge und 2 Wochen langer Hausarrest stellen psychische Gewalt bzw. eine entwürdigende Maßnahme dar und sind deswegen auch untersagt!!

Wenn du weitere Fragen (auch bzgl. dieses Themas) hast, dann schreib mich einfach an.

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Also zu allererst. die dürfen dich NICHT zu einer Abtreibung zwingen, dich kann dazu niemand zwingen, die Person würde sich strafbar machen. Außerdem hat die Frauenärztin eine Schweigepflicht, an welche sie erst recht gebunden ist, wenn du es ihr direkt sagst, dass deine Eltern nichts erfahren sollen. Zur Frauenärztin zu gehen ist eine gute idee, denn die kann mit einem Bluttest feststellen ob du schanger bist. Schwangerschaftstest aus der Apotheke sind nämlich manchmal schon mal falsch. Also geh am besten zur Ärztin deines Vertrauen.

lg

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Bluttest bei Frauenarzt auf eine Schwangerschaft ist der einzige Weg es zu 100 % sicher zu wissen, und eine Spierale ist ein Verhütungsmittel und wenn du vorher schwanger wurdest, hilft dir das jetzt auch nicht mehr. Außerdem denke ich nicht, dass sie das gespührt hätte. Ein Bluttest ist die einzige Möglichkeit das so früh zu erkennen (Schwangerschaftstest ist nicht wirklich zu 100 % sicher!)

ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Ja du kannst damit zum Frauenarzt gehen. Aber ich denke du verkrampfst einfach massiv.

Um Aktiv diesen Bereich zu entspannen musst du einfach so tun als ob du urinieren willst, dann entspannt sich deine vaginalmuskulatur von allein für die Zeit, in der du diese drückbewegung machst. Versuch das vielleicht einfach mal und am besten nicht dürber nachdenken, sondern einfach machen.

versuch dass doch einfachmal wenn du nicht deine periode hast mit einem tampon und etwas vaseline (welches du auf dem tampon aufträgst, damit er gleitfähig wird). dann ist es egal ob du verkrampfst. sollte das auch nicht funktionieren, dann solltest du das wirklich mal vom Arzt abklären lassen. Aber ich denke du verkrampfst einfach aus Angst (wahrscheinlich total unbewusst) und durch die oben beschriebenen Methoden, kannst du vielleicht diese Hemmschwelle überwinden.

lg

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Also um eine Untersuchung wirst du vermutlich nicht drum rum kommen, denn ich glaube, dass nur so festgestellt werden kann, was los ist in solch einer Situation.Das kann ja körperliche Gründe haben. Aber sag deinem Frauenarzt doch, dass ersteinmal alles andere ausprobiert werden soll wie z.B. Blutentnahme, Ultraschall. Wichtig: Wenn du die Untersuchung nicht willst, dann sag es dem Arzt einfach und da passiert nichts, denn der würde sich strafbar machen und zwar mächtig und seine Zulassung somit auch riskieren.

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Also es ist absolut normal, dass du jetzt Angst vor der Reaktion deiner Mutter auf die Lüge verspürst, aber das musst du in meinen Augen nicht, wenn du ihr zuerst erklärst warum du gelogen hast und das du dich überfordert fühlst. Ganz wichtig nein du musst nicht sofort danach zum Frauenarzt und es ist auch nicht schlimm wenn du dir etwas Zeit damit lässt, wenn du noch zu viel Angst hast. Denn ganz wichtig NIEMAND KANN DICH ZU EINEM BESUCH BEIM FRAUENARZT zwingen. Das ist allein den Körper und deine Entscheidung. Wenn deine Eltern dich (für den unwahrscheinlichen Fall) zwingen würden wollen und dich dort hinschleppen (gegen deinen Willen), dann sag dies dem Art und da passiert nichts in der Praxis, denn der Arzt/Ärztin fürde sich strafbar machen und zwar nicht zu knapp.

Aber dennoch solltest du irgendwann zum Frauenarzt gehen, denn das ist schon auch wichtig.

Kurz um: Rede mit deiner Mutter ganz in Ruhe darüber und mach dir keine Sorgen. Es geschieht nichts, was du nicht willst (spätestens wenn der Arzt hört, dass du keine Untersuchung willst!).

lg

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Das können nur deine Eltern gemeinsam entscheiden, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Wenn er das machen will ohne deine Mutter und deine Mutter dagegen ist, dann soll sie sich an das Jugendamt wenden und die führen dann Gespräche mit deinen Eltern darüber. Wenn das auch nicht hilft, dann wäre es nur möglich, dass deine Mutter bei Gericht beantragt, dass sie das alleinige Sorgerecht bzgl. der schulischen Angelegenheiten erhält.

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Das ist absoluter Blödsinn und ABSOLUT KEIN Hausfriedensbruch! Das ist nicht rechtens.

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Hilfe, ich habe viele schulische und familenprobleme. ich weiss nicht was in zukunft kommt.

Also, nach der Grundschule, Empfehlung Hauptschule oder Werkrealschule. Dann war ich in der 5. Klasse in wrs. Ich habe dann eine spezielle Prüfung für schulartwechsel gemacht, den hab ich bestanden (für Realschule). Dann bin ich also in der 6. Klasse Realschule. Dann bin ich sitzen geblieben, weil ich drei 5er hab. also hab ich die 6. Klasse wiederholt. Ab da beginnt die Probleme der Familie. Ich habe die Klasse geschafft und jetzt aktuell in der 7. Klasse. Aber ich bin wieder versetzungsgefährdet!!! Wenn ich diesmal sitzen bleibe, muss ich die Realschule verlassen.

Während ich die sechste Klasse wiederhole, hatte ich ein "heulendes" Gespräch mit Schuldirektorin. Sie erzählt alles, dass ich mehrmals keine Hausis gemacht habe und das ich gewalttätig bin und so. Dann hat meine mutter ein Gespräch mit Direktorin, Klassenlehrerin und die schulpsychologin. die ..........

...... boah ey ich hab echt kein Bock zu schreiben. ich will in einer Schule in der Großstadt und nicht in einer Gemeinde, dort wo viele besoffene Bier trinken und diese alten Gebäude ... Am besten würde ich, ohne dass das Jugendamt weiss, nach hamburg ziehen und mir ein neues leben kaufen. In drei Monaten geht das Schuljahr zuende und ich hab nix... noch keine Schule und keine Wohnung in weit weg entfernten Großstädten gefunden. Meine Mutter will auch ausziehen und zwar möglichst weit weg. Meine Eltern sind geschieden, meinem Vater will nicht nicht sehen. Bitte helft mir, was soll ich nach dem Sommerferien tun? Ich bin 14.

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Also was den Umzug angeht, da kannst du deine Mutter nur unterstützen, aber alleine Wohnen geht mit 14 Jahren definitiv noch nicht. Wenn deine Mutter (welche (davon gehe ich aus) das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich hat) einem alleine Wohnen von dir zustimmen würde und das rauskommen würde, dann hätte das Vertale Folgen für deine Mutter (das Jugendamt würde dich dann vermutlich in Ophut nehmen, wegen Kindeswohlgefährdung). Du kannst deine Mutter mit einer Wohnungssuche unterstützen mittels Wohnungsportale wie z.B. meinestadt.de oder immobilienscout24.

Du bist 14 Jahre und wenn du deinen Vater nicht sehen willst, dann musst du das auch nicht. Du hast ein Recht ihn zu sehen (wurde ihm schätze ich mal nicht von Gericht verboten), aber keine Pflicht.

Die Suche nach einer Schule macht ja nur dort Sinn, wo ihr hinzieht. Wenn ihr bis zum neuen Schuljahr nicht umgezogen seit, dann musst du weiter in deine Schule gehen, oder in eine andere Schule in der Nähe wechseln. Aber du MUSST die Schule besuchen, du bist Schulpflichtig und wenn du nicht gehen würdest,dann wird deiner Mutter Bußgelder ( denke um die 500 €) zahlen müssen. Aber vorher würde dich die Polizei zur Shcule bringen, um sicher zu stellen, das du hingehst. Denn du darfst nicht vergessen, dass die Schule das Jugendamt informiert und die veranlassen dann die Polizei (für Begleitung zur Schule) und dann die Bußgelder.

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hast du 8 Schuljahre ende dieses Schuljahres überstanden, also bist du noch 2 Jahre schulpflichtig. Deine Mutter soll sich an die Direktorin wenden und die soll ihr sagen wie es ihrer Meinung nach weiter gehen soll. Wenn euch dieser Vorschlag nicht gefällt, dann wendet euch an andere Schulen in deine Stadt / Umgebung, ob die dich aufnehmen für mind. die letzten 2 Jahre. wenn die Ablehnen sollten,dann müsst ihr euch an das Schulamt wenden und die veranlassen dann alles nötige.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. lg

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Also ich würde dir auch raten, deiner Mutter vorher die Sache erst in Ruhe zu erklären und ihr dann die Wahrheit über die Anzeige zu sagen. Ich schätze allerdings, dass die wegen der nur 3 km/h zuviel von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, denn du bist doch unter 18 Jahre oder ? Davon gehe ich jetzt mal aus, denn du hattest geschrieben, dass deine Mutter auch einen Brief bekommen wird. Mach dir bzgl. der Anzeige nicht so große Sorgen, denn du wahrst nur geringfügig zu schnell und auch noch unter 18 Jahre. Somit wirst du im SCHLIMMSTEN FALL vom Gericht verwarnt.

ABER: Achte das nächste mal bitte besser auf die Geschwindigkeit, denn bei einer Wiederholung ist die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht nicht mehr so gnädig.

Kleiner Tipp: Sei geständig und zeig reuhe bei der Polizei / Gericht !! Das wirkt mildernd (dann ist die Chance der Einstellung der ganzen Sache umso größer)

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. lg

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Also ein kleiner Klaps geht leider auch nicht. Das ist eine demütigende Handlung und gemäß § 1631 II BGB untersagt. Du machst dich damit zwar dann nicht strafbar, denn es fehlt die Erheblichkeit für eine Körperverletzung.

ABER: Er ist 12 Jahre. Das wäre eine absolute Demütigung für ihn und du musst nicht zum Jugendamt, aber er kann nach solch einer Aktion zum Jugendamt gehen und dann fangen die Probleme richtig an. Denn wenn du einen Teenager in solch einer Art demütigst, dann reagiert das Jugendamt sehr sensibel darauf.

Aber viel wichtiger, du zerstörst damit sein Vertrauen zu dir und vermittelst die Botschaft, dass es in Ordnung ist, dass man sich mit körperlicher (wenn auch leichter) Gewalt durchsetzt. Damit sorgst du für mehr zukünftige Probleme, als Lösungen.

Was ich nicht verstehe dabei ist folgendes: Er ist 12 Jahre und du willst ihm einen leichten Klaps auf den Po geben, damit er versteht, dass er sich zu benehmen hat. Dann definier mal bitte einen leichten Klaps, denn er ist 12 Jahre alt und das hätte ja nur einen "Effekt", wenn er das körperlich merkt. Dann ist aber kein kleiner Klaps mehr gegeben und du bist im Bereich der Körperverletzung und damit im Strafrecht angelangt.

Was ich wichtig finde, was du verstehen musst ist folgendes, dass das Verhalten des Jungen einen Grund hat (welcher auch immer das ist!). Ein Klaps ist ABSOLUT keine Option, denn dadurch verschlimmert sich nur alles und ein vielfaches.

Ich bin selbst erst 24 Jahre und war auch als Teenager sehr schwierig besonders zu meiner Mutter und kenne auch viele, die als teenager mega anstrengend für ihre Umwelt waren, aber nicht aus langeweile, sondern das hatte Gründe.

Ich würde dir volgendes vorschlagen, dass du mal folgende Fragen klärst. Dazu reflektiere die Situationen, in denen er sich so benimmt und wem genau gegenüber.

  1. Kann es sein, dass er sich ungeliebt oder unverstanden oder überfordert fühlt ?
  2. Kann es sein, dass er sich einfach nur profilieren will oder das er damit unsicherheit kaschiert ?
  3. Kann es sein, dass er seine Stellung in der Familie begroht sieht ?
  4. Kann es sein, dass dieses Verhalten in seinem Freundeskreis absolut normal ist und er das übernommen hat, um dazu zugehören?

Das Beste was du machen kannst ist folgendes: REDE MIT IHM !!! Sollte das nicht wirken, dann "halte ihm einen Spiegel vor". Das heißt benimm dich ihm einfach mal genauso gegenüber und dann wirst du merken, dass er dich komisch ansehen wird und sich denken wird "was soll denn das jetzt ?" und das ist der Moment, wo du ihm IN RUHE fragst, wie DEIN Verhalten gerade auf ihm gewirkt hat und was das mit ihm gemacht hat und dann sagst du ihm, wie du dich fühlst, wenn er sich dir gegenüber so verhält. Wenn dieses Gespräch auf Augenhöhe stattfindet, dann wirst du ihn erreichen und es wird sich etwas ändern.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Also um eine sexuelle Belästigung kann es sich bei einem normalen Kuss auf die Wange oder den Mund (ohne Zunge) nicht handeln. Schließlich ist dabei keine sexuelle Handlung gem. § 184g Nr. 1 StGB gegeben. Vor allem fehlt es dabei an der Erheblichkeit.

Dies ist auch einer Entscheidung des OLG München zu entnehmen:

Dies schrieb: "Ein Kuss kann bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12/13). Dies gilt auch für den Zungenkuss (BGH StrafV 1983, 415/416). Als maßgebliche Umstände für die vorzunehmende Bewertung kommen insbesondere Intensität und Dauer des Kusses sowie etwaiger begleitender Handlungen, wie Berührungen des Körpers, das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und die konkrete Tatsituation in Betracht."(Quelle: OLG München · Urteil vom 20. Oktober 2008 · Az. 5St RR 180/08 online Rn. 12)

Allerdings würde ich an Ihrer Stelle einmal genau aufschreiben wann was genau passiert ist und wer als Zeuge das gesehen hat. (Mit Datum, Ort und Urzeit) Wenn das dann nochmal passiert, dann wenden Sie sich sicherhaltshalber damit einmal an die Polizei. Schlimstenfalls können die noch nichts tun, aber oft wird derjenige dann doch einmal vorgeladen und befragt, und das schreckt die meisten ab.

Ich rate Ihnen das wirklich dringend,denn die Aussage "er wolle eine Haarlocke und sich eine Kette daraus basteln." (wenn das nicht zum Spaß gemeint war) kann auf eine psychische Krankheit hindeuten und dann kann es gefährlich werden. Dies kann ich als fast examinierte Jurastudentin, allerdings nicht abschließend beurteilen, sondern nur vermuten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Aufgrund dessen, dass ich kurz vor meinem juristischen Examen stehe, kann ich Ihnen diese Frage beantworten.

Also zu den rechtlichen Grundlagen: Das mit dem stillschweigen behalten ist keine gute Idee, denn die Person, von welcher das Paket kommt bleibt Eigentümer (fehlende Übergabe und Übereignung (§ 929 BGB) an X). Ein gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 935 BGB scheidet wegen der Rechnung aus. Somit steht dem Versender ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu und wenn das jetzt benutzt wird, dann ein Schadensersatz nach § 823 I BGB. Ferner könnte Y gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB Herausgabe des Paketes (samt Inhalt nätürlich) verlangen. Schließlich hat X etwas erlangt (Besitz an dem Paket) durch Leistung und ohne Rechtsgrund.

Der Satz: "unbestellte Lieferung handelt und laut §241a Abs. 1 BGB die Person die Ware einfach schweigend benutzen könnte WENN die Rechnung nicht innen liegend wäre." ist richtig, denn das bezieht sich auf den guten Glauben. Ist das Paket an X adressiert und keine Rechnung (somit kein Anhaltspunkt das es nicht an ihn gerichtet ist dabei), dann KÖNNTE § 935 BGB (Gutgläubiger Eigentumserwerb an der Sache gegeben sein) vorliegen. ABER das ist mit sicherheit umstritten, denn normalerweise weis man ja was man bestellt hat und was nicht und wenn eine Firma einer Person etwas ohne Aufforderung zuschickt, dann ist meist eine Notiz dabei, dass wenn man sich nicht innerhalb einer Frist meldet, dass dies dann als Annahme (stillschweigend) gilt.

Sollte es sich um keinen reinen Juristischen Sachverhalt handeln, sondern um einen realen, dann rate ich unbedingt!! (um sich ärger und stress zu ersparen), dass die Person X dass Paket zurückschickt an den Absender! Weil ein an X adressiertes Paket, welches eine Rechnung für Y enthält und X weiß von nichts, dass kann strafrechtlich problematisch werden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

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Zum Vater ziehen, obwohl Mutter es nicht erlaubt? Brauche Hilfe!

Guten Abend Leute!

Ich wende mich heute mal mit einer sehr wichtigen Frage an euch. Es ist so, dass mein Vater und meine Mutter getrennt sind und ich bei meiner Mutter lebe. Diese hat einen neuen Mann gefunden und mir geht es hier wirklich schlecht (bin fast 16). Die Menschenrechte wurden hier schon häufiger mal verletzt und nicht wenige sehen mich als gestört an. Ich werde hier nur angeschrien, gehasst usw. Mein Glück ist, dass ich einen Vater habe, der auch das Sorgerecht besitzt. Zu diesem fahre ich 2 mal im Monat und war auch schon in den Ferien länger bei ihm. Auch er wird von meinen "eltern" "ausgebeutet". Sie lassen ihn einfach nicht in Ruhe und fordern immer mehr. Mein Vater hat mir schon länger versprochen, dass er mich aufnimmt, wenn er die passende Wohnung und den Job hat. Jetzt ist es soweit. Er ist bereit, den job zu wechseln und eine 2 zimmer wohnung zu mieten. Er hat mich angerufen und gefragt, ob ich mit meinen "eltern" darüber reden kann. Das tat ich auch. Doch die stellen sich quer und wollen mich nicht zu ihm lassen. Ich sehe das als Bestätigung, dass sie mich leiden lassen wollen, weil hier nur geschrien wird. Ohne auszuflippen, werde ich das nicht lange durchhalten. Mein Vater hat mir schon gesagt, dass er auch bereit wäre ins Jugendamt zu gehen, die Bedingung ist, dass ic das aber auch durchziehen soll und den Wunsch haben soll zu ihn zu ziehen. Meine "eltern" schüchtern mich jetzt ein und sagen, dass ohne die Erlaubnis meiner Mutter nichts geht und das mein Vater an den Bedingungen für die Aufnahme scheitern würde. Wie ist das denn jetzt? Wenn ich und mein Vater wollen, können die dann noch irgendwas sagen? Ich dachte es steht einem ab 14 frei selbst zu entscheiden, oder? Was gibt es überhaupt für Bedingungen? Kann ich auc als Argument nennen, dass ich hier "leide"?

Achja, interne habe ich offiziell gesehen auch nicht, aber ich habe mir den zugriff erstellt, z.B. Um das hier zu fragen.

Danke für eure Antworten ;)

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Also mit 14 kannst du leider noch nicht entscheiden wo du leben möchtest. Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich ? Das musst du deinen Vater mal fragen, denn die Person kann entscheiden wo du lebst.

Wenn ein Gespräch zwischen deinen Vater und deiner Mutter nichts bringt, dann bleibt leider nur eine Möglichkeit.

Wenn deine Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann dein Vater nur vor Gericht ziehen um den Umzug gegen ihren Willen durch zu setzen.

Wenn bei dir zuhause wirklich nur geschriehen wird mit dir, dann ist das ein verstoß gegen § 1631 II BGB und wenn du vor gericht noch sagst, das du lieber bei ihm wohnen willst, dann stehen die Chancen eigentlich nicht schlecht.

Das deine Mutter dich unter druck setzt ist meiner Ansicht nach, weil sie sich genau das oben gesagte denkt und versucht dich so dazu zubringen, dass du das ziel aufgibst. Das mit dem Anwalt kann sie gerne machen, dann soll dein Vater auch einen Anwalt einschalten und dann entscheidet das Gericht.

Mit 14 Jahren wird dein Wunsch vor Gericht beachtet und wenn du zuhause wirklich leidest und es dir bei deinem Vater besser geht, soll es das mit dem Gericht versuchen! Das Jugendamt gibt in solch einem Fall dann meist sowieso eine einschätzung mit ab und wird sich beide möglichen Lebenssituationen (den von deiner Mutter und der deines Vaters) begutachten.

Aber eine Sache möchte ich dir nahelegen! Das ist wirklich wichtig!!!!

Nutze das was du jetzt weißt nicht um einfach nur deinen Willen in anderen Sachen durch zu setzten, so nach dem Motto "erlaube oder gebe mir das oder ich sorg mit Papa dafür das ich zu ihm ziehe". Das wäre deiner Mutter absolut nicht fair und wenn es dann mal zu einer Verhandlung deswegen kommt, wirkst du unglaubwürdig.

Bleib also trotz der miesen Situation zuhause bitte fair und rede mit deinem Vater darüber und leitet dann die notwendigen Schritte ein.

Ganz wichtig bleib bei er Wahrheit vor Gericht! Anwälte und Richter haben ein sehr gutes gespür für Lügen bzw. Übertreibungen. Ich stehe selbst kurz vor dem Juraexamen und hatte schon oft mit Anwälten und Richtern deswegen zutun (auch während solchen Verhandlungen). Ist nur ein gutgemeinter Rat.

Ich wünsche dir, dass sich deine Situation bald verbessert. lg

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Also ich seh es auch so, das du erst noch einmal das Gespräch mit den Eltern suchen solltest. Wenn das wirklich nicht klappt bleibt dir nichts anderes übrig als das Jugendamt zu informieren und die reden dann mit den Elten und stellen denen eine Erziehungshilfe oer Familienhilfe zur Seite.

So wie du das schilderst wirken dein Bruder und seine Frau auf mich einfach nur gestresst und total überfordert mit der Situation. Das Problem ist nämlich folgendes, die haben auf Provokationen des Kleinen mit Aggressivität (verbal und körperlich) reagiert und das scheint ihn jetzt richtig zu verunsichern. Der Kleine wird sich irgendwann denken (wenn es nicht sogar schon so ist) wenn ich schon nicht viel positive Aufmerksamkeit bekomme, dann doch wenigstens diese negative. Da liegt auch der Teufelskreis. Außerdem ist es sogar so, das manche Kinder ihre Eltern provozieren, damit die zumindest einen Grund zum ausrasten haben und nicht ohne Grund aggressiv werden (das ist eine Art Rechtfertigung was das Kind seinen Eltern liefern will). Was das genau bei deinem Neffen ist weiß ich nicht, aber ich weiß, dass die da nicht mehr alleine rauskommen, Denn dazu hört sich die Situation zu verfahren an und scheint auch schon zu lange zugehen.

Das deine Mutter sagt, das das innerhalb der Familie bleiben soll verstehe ich auch, denn das war in ihrer Generation einfach die überwiegende Ansicht. Was in der Familie passiert bleibt in der Familie und darüberhinaus als sie Kinder zu erzeihen hatte war solch ein Verhalten auch noch erlaubt (ohne das ich über die kindheit von dir und deinem Bruder vermutungen anstellen will!!).

Ich rate dir wirklich dringend das Jugendamt um Hilf zu ersuchen, denn die Situation wird sonst immer nur schlimmer und die brauchen außenstehende Hilfe.

Wenn die nämlich keine Hilfe bekommen und das noch lange so weiter geht wird es richtig Fatal für den Jungen und seine Eltern.

Für ihn kann das massive psychische Folgen haben und später sogar zum Bruch mit den Eltern führen, weil irgendwann ist diese bedingungslose Liebe aufgebraucht. Außerdem machen dein Bruder und seine Frau sich stafbar!! Wenn die nicht um Hilfe ersuchen und das irgendwann durch einen Zufall rauskommt (durch die Schule z.B.) kann es sein, dass das Jugendamt in solch einem Fall sogar massiv eingreift (kann bis zu Pflegefamilie gehen).

Wenn sie sich aber Hilfe suchen bzw. du jetzt eingreift und Hilfe holst und sie sich dann helfen lassen, dann bleibt es bei einer Familien- und Erziehungshilfe Seitens des Jugendamtes und allen Parteien (Kind ud Eltern) geht es deutlich besser! Außerdem wirkt das dann auch positiv auf das Jugendamt.

Als jemand der mit solchen Fällen Studiumsbedingt (Jura) u.a. desöfteren hautnah zu tun hatte, kann ich dir wirklich nur nahe legen einzugreifen. Ja es kann sein, dass dein Bruder erst einmal richtig sauer auf dich ist (aber wenn du dem Jugendamt sagst die sollen deinen Namen geheim halten - sind die Chancen gering das er das erfährt), aber das Wohl des Jungen muss dir einfach wichtiger sein. Es geht hier um seine Gesundheit und sein zukünftiges Leben.

Ich hoffe du bringst den Mut auf einzugreifen.

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Ich kann dir nur sagen, dass es das beste sein wird, wenn du das Jugendamt informierst. Dann wird nach einer venünftigen Lösung gesucht, denn so wie es ist geht es nicht weiter. Die werden dann zusammen mit deinen Eltern nach einer Lösung suchen. Ich schätze als Lösung wird eine Familienhilfe vorgeschlagen werden.

Meine Erfahrung ist, dass das Jugendamt immer zuerst einmal das innerhalb der Familie klären möchte und das so viel Hilfe bereit gestellt wird wie nötig ist, damit es den Kindern gut geht.

Der schwerste Schritt ist immer der Schritt zum Jugendamt, weil darüber so viel Unsinn erzählt und suggeriert wird in den Medien.

Falls du doch erstmal große Hemmungen hast, dann geh zum Jugendamt und sprich erstmal nur annonym vor und schilder die Situation und frage nach den Möglichkeiten die die Jugendsamtmitagbeiterin in solch einen Fall sieht.

Ich hoffe du findest den Mut etwas zu unernehmen.

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Ich gehe jetzt mal davon aus, das du mit deinen Eltern in Deutschland lebst und unter 18 Jahre bist.

Als Jurastudentin die kurz vor dem Examen steht, kann ich dir die Frage etwas ausührlicher beantworten.

Also erst einmal kann ich dir sagen, dass aufgrund § 1631 II BGB Hausarrest mehr als wenige Tage nicht mehr zulässig ist und deine Eltern sich in massive Schwiergkeiten bringen wenn sie dir mehrere Monate Hausarrest geben.

Was du tun kannst ist folgendes:

  1. Versuch ein nochmaliges Gespräch mit deinen Eltern.

  2. Wenn das Gespräch nicht klappt, dann sprich beim Jugendamt vor. ( Ich weiß da ist immer eine große Hemschwelle, aber die sind da um Kindern/Jugendlichen zu helfen. Das ist auch genau das was dann passiere wird. Die werden zuerst mit deinen Eltern reden und wenn das nichts bringt, dann weitere geeignete Maßnahmen ergreifen. Du musst dahingehend verstehen, dass die ausschließlich dein Wohl (als Kind / Jugendlicher) im Auge haben müssen.

  3. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass deine Eltern spätestens bei der Konfrontation mit dem Jugendamt einlenke werden, kannst du falls dies nicht der Fall ist, auch zur Polizei gehen. 2 Monate Hausarrest ist definitiv nicht mehr vom Erziehungsgedanken gedeckt und somit eine Freiheitsberaubung und damit strafbar. Spätestens jetzt lenken deine Eltern ein, weil dann wird es wirklich ernst.

Versuche erstmal ein ganz ruhiges und vernünftiges Gespräch mit deinen Eltern und du kannst sie ja nun auch aufklären, dass das was sie da machen nicht mehr dem Erziehungszweck unterliegt und eine Freiheitsberaubung darstellt.

Hausarrest an sich ist ein etwas kompliziertes Thema, denn heutzutage kann man allerhöchstens!! noch 5- 7 Tage rechtfertigen (eigentlich in den meisten Fällen nur 1 bis 2 Tage).

Jetzt noch meine persönliche Meinung:

Ich denke deine Eltern sind mit der Situation einfach überfordert und wollen so konrtolle ausüben. Aber Hausarrest weil du schwanger bist ist totaler quatsch. Ich glaube wirklich en vernünftiges Gespräch mt deinen Eltern in denen du ihnen signalisierst, das du ihre Wut und hilflosigkeit je verstehst, aber das das einfach nicht der richtige Weg ist bringt mehr, als sofort auf Konfrontation zu gehen. Wenn das aber nichts nützt, dann kann ich dir nur dringend empfehlen dich an das Jugendamt zu wenden und das nicht hinzunehmen, denn das brauchst du heutzutage einfach nicht mehr. Ich wiederhole auch nochmal gerne, die reden deinen Eltern erst einmal nur eindringlich ins Gewissen und mehr passiert erstmal nicht. Also die nehmen dich denen nicht weg, da brauchst du keine Angst haben. Solange dein Wohl nicht massiv gefärdet ist und das sehe ich im Moment noch nicht!

Wenn ich dir zu dm Thema noch mehr sagen soll, dann schreib mich an.

Ich wünsche dir das deine Eltern bald zur Vernunft kommen.

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