Guten Morgen, also mit deiner Privaten Krankenversicherung kannst Du bestimmt reden, und dich erkundigen. Wichtig ist das Er sich an das Jobcenter wendet, die können ihn weiter helfen. Eine gesetzliche Krankenversicherung seht ihm zu nach Wahl, er kann zur AOK gehen, oder zur BKK oder eine anderre. Wichtig ist das er sich beim Jobcenter meldet, als Arbeitssuchender,und ist auch dann bei Antragsstellung gleich versichert usw.Ob er dann nartürich eine Unterstützung bekommt also den Regelsatz von 409 .- Euro liegt bei der Berechnung vor, dass heißt wenn er zu dir zieht, dann zählt das als Bedarfsgemeinschaft, dass heißt dein Einkommen wird mit angerechnet. Bist Du über den Einkommenssatz drüber kann es auch bedeuten, dass er vom Jobcenter keine Unterstützung bekommt. Hat dein Freund bzw. Lebensgefährte eine eigene Unterkunft mit Mietvertrag bekommt er die volle Miete mit Heizkosten und den Regelsatz von 409.- Euro.
Lieben Gruß Jürgen W.