Hallo, also so Pauschal kann man das nicht sagen. Sicherlich kannst Du auf einem "Reitertag" mit LK 0 fast alles reiten, anders sieht es auf einem WBO/LPO-Turnier aus. Du kannst WBO-Prüfungen daran erkennen das sie immer Wettbewerb heißen, z. B. E-Dressurwettbewerb oder Dressurreiter-Wettbewerb. In diesen Wettbewerben können Reiter LK 0 und teilweise auch die LK 6 reiten. Wenn es heißt: Dressurprüfung Kl. E dann ist es immer eine LPO-Prüfung, hier darf nur LK 6 reiten, allerdings kannst Du, wie Du schon selber herausgefunden hast, eine SCHNUPPERLIZENZ bei der FN in Warendorf beantragen. Mit dieser Lizenz kannst Du auch an LPO-Prüfungen gemeinsam mit der LK 6 teilnehmen, Die Lizenz ist kostenlos und soll die Reiter der LK 0 schneller an das Reitabzeichen zur LK 6 heran führen. Schau mal unter www.pferd-aktuell.de das ist die Homepage der FN, hier findest Du alles was Du zur Beantragung der Schnupperlizenz brauchst. Also ran an den Speck, dann bist Du bestimmt ganz schnell eine gute Turnierreiterin.
Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten und auch nicht in der LPO geregelt. Meiner Erfahrung nach ist es sehr häufig so, dass der Besitzer des Pferdes Anspruch auf das Preisgeld hat (i. d. Regel bezahlt er ja auch das Nenngeld) und der Reiter den Ehrenpreis behalten darf. Wenn es hart auf hart kommt wird man wohl oder übel im BGB nachblättern müssen. Was die Bezahlung eines Trainers oder Reiter für das Vorstellen eines Pferdes angeht, so ist das immer individuell zu regeln, da hat jeder bestimmt seine eigenen Vorstellungen. Bei den Berufsreitern ist es sicherlich fest geregelt,
Die Aussage es dürfen keine "Berufsreiter" in geschlossenen Prfg. starten ist sehr ungenau. In den Durchführungsbestimmungen zu § 63 LPO steht: In geschlossenen Prfg. dürfen starten wer keinerlei Platzierungen im Anrechnungszeitraum (vgl. § 62.1 bis 01.10 des vorvorletztem Jahres b. z. 30.09 des Vorjahres) mit mehr als 3 verschiedenen Pferden in der betreffenden Disziplin (inkl. Aufbau-LP, exkl. Pony-LP und auf Antrag Mannschafts-LP). Keinerlei Teilnahme an LP derKl. S*** und/oder höher der betreffenden Disziplin vom o. g. Zeitraum. Einstufung in Leistungsklasse D 2 bis D 6 bzw. S 2 bis S 6.
Hallo, der Anrechnungszeitraum für Erfolge ist lt. LPO § 62.1 ab dem 01. Oktober des vorvorletzten Jahres bis zum 30. September des letzten Jahres. Das gilt sowohl für Reiter/Fahrer/Voltigierer als auch für Pferde. Der Anrechnungszeitraum kann durch die Ausschreibung maximal bis zum Nennungsschluß ausgedehnt werden. Dabei ist es völlig egal, wer die Erfolge mit deinem Pferd erriten hat und hat auch nichts mit Deinem Alter oder ähnliches zu tun. Fazit: Wenn die Erfolge deines Pferdes ausserhalb des o. g. Zeit- raums erlangt wurden darfst Du die Prüfungen reiten. :-)
Da ist guter Rat teuer (oder auch nicht). Ich habe mein iphone nach 2 Jahren in die Tonne getreten, warum? Durch das Betriebssystem IOS im iphone wird den Nutzern Regeln aufgezwungen die ich mir nicht mehr gefallen lassen wollte. So kannst Du z. B. nicht über Bluetooth mit Handys anderer Hersteller Daten austauschen, ferner ist mir das ganze Getue um ein iphone einfach zu viel geworden. Jetzt habe ich ein Samsung S4 und bin damit bestens zufrieden, auch wenn hier nicht alles Gold ist was glänztso ist es für viele das "bessere" Smartphone. Viel Glück bei Deiner Wahl ;-)