Füll das Formular aus, so gut du es kannst und im Übrigen schreibst Du rein, dass du es nicht weißt, Dir die entsprechenden Informationen nicht vorliegend, Du keine diesbezüglichen Kenntnisse hast oder sowas in der Art.

Ich glaube nicht, dass Ihr Ex-Mann da noch belangt wird, denn Voraussetzung dafür wäre wohl eine Unterhaltspflicht, die nicht mehr gegeben sein dürfte.

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Soll das Geld fließen, bevor der Vertrag unterschrieben wird oder danach?

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Der innere Schweinehund ist da meistens das größte Problem, es geht nur mit mehr Selbstdisziplin:

Als ersten Schritt sollten Sie sich feste Essenszeiten (am besten drei: morgens, mittags, abends) zulegen und nur zu diesen Zeiten essen.

Ganz wichtig dabei ist, dass zu diesen Zeiten auch gegessen wird, also z.B. nicht das Frühstück auslassen, weil man noch keinen Hunger hat. Denn sonst setzt der Hunger genau dann ein, wenn man eigentlich Essenspause hat.

Wenn das dann zuverlässig klappt kann man als nächsten Schritt dann steuern, was zu den Essenszeiten gegessen wird, z.B. weniger Fett, weniger Zucker, weniger Kohlehydrate.

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Das entsprechende Formular finden Sie hier http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/eidesstattliche-versicherung.pdf.

In der Regel wird einem Schuldner die eidesstattliche Versicherung im Auftrag eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher abgenommen wenn die vorangehende Zwangsvollstreckung erfolglos war.

Allerdings bekommen Sie auf Grund einer derartigen eidesstattliche Versicherung auch einen Eintrag in der Schuldnerkartei des für Sie zuständigen Amtsgerichts.

Mit einem derartigen Konto bekommen Sie Probleme mit Ihrer Bank, mit Mobilfunkanbietern, Kreditkartenfirmen etc. weiul Sie dann nicht mehr ausreichend kreditwürdig sind.

Wenn Sie nur einen Gläubiger haben, können Sie ihm diese EV auch direkt zusenden, wenn er sie dann nur für sich verwendet bekömmen Sie dann vielleicht keinen Eintrag.

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