Füll das Formular aus, so gut du es kannst und im Übrigen schreibst Du rein, dass du es nicht weißt, Dir die entsprechenden Informationen nicht vorliegend, Du keine diesbezüglichen Kenntnisse hast oder sowas in der Art.
Ich glaube nicht, dass Ihr Ex-Mann da noch belangt wird, denn Voraussetzung dafür wäre wohl eine Unterhaltspflicht, die nicht mehr gegeben sein dürfte.