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joulia67

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04.07.2011, 19:40
Frage zum Konkurrenzschutz

Folgendermaßen:

Die Geschäfte A und B haben den selben Vermieter und liegen benachbart.

Geschäft B verkauft neuerdings die selbe Ware wie die, die Geschäft A schon seit Jahren vertreibt.

Nun zur Frage: Welche Rechte hat A im bezug auf Konkurrenzschutz? Im Mietvertrag findet sich nichts dergleichen, was aber wahrscheinlich nicht ungewöhnlich ist.

Anmerkung: Beide Geschäfte finanzieren sich fast ausschliesslich durch „Laufkundschaft“. Ein konkurrenzverhalten ist auf beiden Seiten zu beobachten.

Danke im Vorraus!

...zum Beitrag
Antwort
von joulia67
01.09.2011, 10:37

Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, gilt grundsätzlich der sog. immanente Konkurrenzschutz. Folge ist, dass der Vermieter dem Mieter weder selbst Konkurrenz machen darf, noch an einen Konkurrenten vermieten darf. Mit Blick auf die räumliche Umgebung bezieht sich dieser Schutz aber nur auf das gleiche Grundstück und das Nachbargrundstück (soweit dieses auch dem Vermieter gehört). In Hinblick auf das Sortiment sind nur Hauptartikel, die den Kern des Geschäfts bildet und dessen Stil und Gepräge bestimmen, geschutzt. Ich wünsche viel Erfolg.

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