frag lieber bei finanzfrage.net nach, da sind ein paar Steuerfüchse unterwegs, die schütteln das aus dem Ärmel

LG

Jo

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Von der Inka-Stadt Machu Pichu in Peru weiss man nicht, für welchen Zweck sie gebaut wurde.

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Vorspiegelung falscher Tatsachen ist noch kein Straftatbestand - sonst müßte ja jeder Geisterbahnbesitzer ins Gefängnis, das wollen wir doch bitte nicht - da muss noch mehr dazukommen, dann wird z. B. Betrug daraus. In deinem Fall kann er z. B. gemeint haben, 15 EURO sofort, sonst wird ein arbeitsaufwändiger Vorgang daraus, der dann teuerer wird. Nicht immer gleich aufregen. DH - Übrigens: weißt du wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht: fristlos, formlos, folgenlos

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Ab einer Höhe von 500 Meter über dem Meeresspiegel

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Der Text ist schlüssig und ansprechend. Unbedingt beifügen mußt du einen tabellarischen Lebenslauf mit einem Bild von dir drauf. Die Grußformel am Schluß "mit freundlichen Grüssen" ist schon richtig. Der Empfehlung von Alberto "mit besten Empfehlunge" solltes du nicht folgen. Viel Glück!

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Die Rundfunkgebühren werden auf der Basis eines Gesetztes erhoben, dieses heißt Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Diesen schließen die Bundeslländer nach Zustimmung aller Landtage ab. Die Procedur ist langwierig und schwierig, weil eigentlich niemand den Bürger zusätzlioch belasten will. Weil die Rundfunkfreiheit aber in der Verfassung verankert ist und damit ein Grundrecht ist, muss der Gesetzgeber aber auch für eine entsprechende Finanzausstattung sorgen. Die Erhebund der Gebühren zugunsten der landesrundfunkanstalten und des ZDF erfolgt dann über die GEZ, die dabei lediglich ein Rechenzentrum für die Erhebung und Verteilung ist. Die Überprüfung der Gebührenpflichtigen und Verfolgung der Schwarzseher, die damit gegen Verfassung und Gesetz verstoßen, obliegt den Landesrundfunkanstalten. Überlege dir mal die Alternative: Willst du ein rein privates Fernsehen, bei dem letztlich nur der Profit über die Programminhalte entscheidet oder das von Amerika aus gesteuert wird? Oder wie bei Berlusconi in Privathand eines Politikers ist. Sei doch froh mit unserem System. Das kann nciht jede Minute für jeden Zuschauer sein persönliches Wunschprogramm bieten, aber audf die Dauer ist doch für jeden alles dabei.

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Zum Wohnen bist du gar nicht verpflichtet, aber zum Zahlen. Wenn du den Vertrag nicht einhältst, dann musst du deinen Vertragsparter entschädigen. Versuche es doch mal damit, eine akzeptablen Nachmieter zu finden. Auf alle Fälle solltest du mit deinem Vermieter reden, dass du vorzeitig raus willst, vielleicht hat er ja jemand anderen an der Hand. Ich wünsche dir, dass du ohne größere Verluste das raus kommst - viel Glück.

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Du mußt damit rechnen, dass das dem Arbeitsamt zugetragen wird, wenn du das reinschreibst.

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Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse dokumentiert. Das hat zunächst mit dem Darlehen nichts zu tun. Das Darlehen ist in eigener schuldrechtlicher Vertrag. Ein Immobiliendarlehen wird normalerweise über eine Grundschuld abgesichert, die dem Darlehensgeber die Sicherheit gibt, dass der Schuldner die Sicherheit nicht ohne Zustimmung des Gläubigers verkaufen kann. Dafür sind die Zinsen dann auch niedriger. Was ist nun deine Frage? Sollst du als Eingentümerin mit in dem Grundbuch stehen.Damit hat die Bank nicht mehr Sicherheit als wenn der Darlehensnehmer allein drinsteht, nämlich den Wert des Hofes. Oder sollst du uch den Darlehesnvertrag unterschreiben. Das wäre dann eine andere Qualität.

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Auweia, das klingt übel - da musst du schon zur Polizei gehen

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Mach dir erstmal keine Sorgen. Nicht bezahlen. Die werden zwar massiv Druck machen, aber das ist in der Regel nur Theater. Nicht bei den Telefonnummern anrufen, die zocken dich mit den Gebühren nochmal ab. Du kannst Rat beim Verbraucherschutz einholen, das kostet glaub ich 10 EURO.

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