Möglichkeiten und Aussichten Mietschulden von einer ehemaligen Mitbewohnerin einzutreiben?

Hallo,

Ich habe bis zum 31.12.2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils (500€).

Seit ich ihr vor ein paar Monaten sie per sms gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt (Keine Antworten mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails) Anrufe werden weggedrückt. Einmal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können, wurde aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich möchte mich nun erkunden, wie die Erfolgsaussichten bei einem Gang zum Gericht wäre und/oder ob sich das lohnen würde.

mögliche Beweise:

  • Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.

  • Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge). Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.

  • Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).

  • den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.

meine Fragen wären nun:

1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?

2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?

3.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden wegen den Kosten die ich auszulegen hätte).

4.) Die Kosten für Vollstreckungsversuche müsste ich auslegen. Meine Sorge ist, dass der Gerichtsvollzieher jedes Mal mit leeren Händen zurückkäme und sich somit ihre Schulden bei mir bis in alle Ewigkeiten vergrößern würden (sie besitzt kaum Wertgegenstände geschweige denn Anlagen (ist eher der Konsumtyp)). Ich bin auch lange nicht der einzige Gläubiger. Für eine Kontopfändung verdient sie nicht genug. Es ist auch davon auszugehen, dass sie im Abwimmeln von GV geübt ist.

Vielen Dank schonmal!

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Vielen Dank für Ihre Antworten!

Da die Schuldnerin sich meiner Kenntnis und Einschätzung nach unter der Pfändungsgrenze befindet und sich daran vermutlich in absehbarer Zeit nichts ändern wird, habe ich schweren Herzens die Entscheidung getroffen, keine weitere Energie und Geld mehr in die Angelegenheit zu investieren.Ihre Ratschläge haben mir bei der Entscheidungsfindung erheblich geholfen. Vielen Dank!

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und das geht? habt ihr das schonmal ausprobiert?

warum geht das nicht übers netz? ist ja wie im Mittelalter :/

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person a ist masochistisch oder devot, person b sadistisch oder dominant.

kann es sein, dass du mit mobben eher necken meinst?

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