Also, ich werde den Betrag überweisen. Falls es wirklich Ärger gibt, wie er angedroht, werde ich berichten. Vielen Dank und schönen Sonntag.

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A) Soll ich nun das Geld überweisen und ihm den Überweiseungschein schicken wie Herr regideur meint

oder

B) Soll ich es ihm in 15 Tagen Bar geben.

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hallo, danke erstmal. Bekommt der vollstrecker vielleicht eine provision wenn er das geld bar abholt?

Auf dem Schreiben steht nämlich: "gebührenpflichtigen vollstreckungsmaßnahmen wie Sach oder lohnpfändungen können Sie dadurch abwenden, daß sie den oben genannten Betrag sofort bei der Zhalstelle des Hauptzollames unter Vorlage dieses Schreibens einzahlen."

Was ich auch nicht verstehe: ich meinte ich könnte den Betrag gleich bar abgeben und es ihm mitgeben. aber das wollte er auch nicht.

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