Was die Formaldehydabgabe des UF-Ortschaumes angeht:

Nach 20-tägiger Meßzeit darf Formaldehydemission den Wert von 0,1ppm nicht überschreiten. So steht es in der ETB-Richtlinie für UF-Ortschäume. Eingestuft ist der Durolanschaum lt. Zulassung in die Emissionsklasse ES 3, welche die maximale Formaldehydabgabe definiert (ist übrigens auch die schlechteste Klasse/Einstufung).

Lt. Aussage von Hinrichs war somit also die Formaldehydabgabe in den ersten Tagen mehr als 3x so hoch wie der Grenzwert lt. ETB-Richtlinie (auf die auch in der Zulassung verwiesen wird).

Anbei ein nützlicher Link mit Gerichtsurteilen zur Formaldehydabgabe, die nachdenklich machen… (ganz nach unten scrollen):

http://www.mieterverein-rostock.de/u_maengel_c-f.htm

Ab einer Formaldehyd-Belastung von 0,25 ppm ist das Haus bzw. die Wohnung zum Wohnen ungeeignet, LG Ansbach VuR 90, 35; OLG Nürnberg DW\N 92, 143.

Überhöhte Formaldehyd-Konzentration in 2 wichtigen Zimmern (Schlaf- und Kinderzimmer) - 56% Mietminderung und das Recht zur fristlosen Kündigung, AG Köln WM 87, 120; LG München WM 91, 584.

Bei einer Formaldehyd-Belastung zwischen 0,13 und 0,21 ppm - 50% Mietminderung, AG Mettmann VuR 90, 208.

Bei entsprechender Formaldehyd-Belastung kann der Mieter Schadensersatz (Umzugskosten) verlangen, LG Frankfurt WM 89, 284; AG München VuR 89, 333.

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Wenn Du in HH lebst, dann bekommst du von der WK-Bank einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 15€/m² Türfläche. Bei der KfW kannst Du ein Öko-Plus Darlehen beantragen, liegt bei ca. 2,5% Zinsen.

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Der Durolan-Schaum ist mit Vorsicht zu genießen, da wie gesagt Formaldehyd ein wesentlicher Bestandteil des Dämmstoffes ist.

Der Hersteller selbst wird von einem unabhängigen Institut auf Formaldehydabgabe und auf Schrumpfen überwacht (ist in der bauaufsichtlichen Zulassung nachzulesen). Immer dann wenn ein unabhängiges Institut diese Überwachungsmaßnahmen durchführt, müssen Grenzwerte eingehalten werden.

Außerdem hat der Schaum, wenn er in das zweischalige Mauerwerk eingebracht wird, einen Wasseranteil von ca. 30%. Dieser muß nun erstmal aus der Wand entweichen. Das kann bei kalten Temperaturen im Herbst / Winter ggf. länger dauern als im Sommer / Frühjahr. Und wer in der Schule im Chemieunterricht aufgepaßt hat, der wird wissen das immer dann, wenn einem Stoff Wasser entzogen wird, dieser anfängt zu Schrumpfen. Ganz abgesehen davon dass sich nach dem Trocknungsprozess eventuell weniger Dämmung im Mauerwerk befinden kann, sollte unbedingt vor so einer Maßnahme aus bauphysikalischer Sicht geklärt werden, ob sich Kondensat in dem entstehenden Hohlraum zur Innenschale des Mauerwerks bilden kann.

Was die verarbeitenden Betriebe dem Kunden nicht erzählen:

1. In den Broschüren wird auf die Wärmeleitfähigkeit Lamba 10,tr nach DIN 52612 0,0328 W/(mK) hingewiesen und wie toll dieser Wert doch ist. Was die Wenigsten wissen: Der Bemessungswert laut bauaufsichtlicher Zulassung beträgt WLG 0,040 W/(mK). Und genau dieser Wert wird angesetzt, wenn der Gebäudebrief (Energieausweis) erstellt wird. Lest Euch die Kostenvoranschläge genau durch. In der Regel wird nur die Zulassungsnummer angegeben... da steht der Bemessungswert zum Nachlesen ja auch drin, nur der Kunde hat in der Regel keine Zulassung zur Hand ;-).

2. Der Schaum hat ein Verfallsdatum auf der Verpackung.

3. Der Schaum darf nicht in Wände ohne ausreichende natürliche Belüftung eingebaut werden (steht auch in der Zulassung).

4. Der Hersteller schmückt sich mit seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet, ein anderer Mitbewerber wirbt sogar mit Kompetenz aus den 50ern. Das die Hersteller in der Vergangenheit doch ein paar "kleine Wehwehchen" mit ihren Produkten hatten, kann in dem angehängten Link aus "Der Spiegel 7/1981" nachgelesen werden:

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=14325201&top=SPIEGEL

Ein Krankheitsfall ähnlich dem angehängten Spiegelartikel ist aus der Oldenburger Gegend bekannt geworden.

Mir persönlich liegt meine Gesundheit am Herzen und ich habe mich für Einblasgranulat entschieden. Bessere Dämmeigenschaften und die sofortige Wirkung der Dämmung nach dem Einbau haben mich überzeugt. Außerdem hat sich der Schallschutz auch noch ein bißchen verbessert. Und der nachträgliche Einbau von neuen Fenster ist auch kein Problem, obwohl die Schaumverarbeiter ja anderer Meinung sind.

Ich kann Euch nur den Tipp geben: Laßt Euch SCHRIFTLICH vom verarbeitenden Schäumer bestätigen das die Formaldehydabgabe unter den Grenzwerten liegt und dass die Eingebrachte Dämmung nicht(!) schrumpft. Die Grenzwerte sind im Artikel nachzulesen. Die örtlichen Verbraucherzentralen geben Euch ebenfalls Tipps zur nachträglichen Isolierung von zweischaligem Mauerwerk.

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