Mittlerweile lassen sich dank einem BGH und EUGH Urteil ebenfalls fondsgebundene Rentenversicherungen rückabwickeln, auch wenn sie bereits gekündigt sind. Hier hatte ich das gelesen: http://fondsgebundenerentenversicherung.blogspot.de/

Vielleicht hilft es dir ja weiter.

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Ich denke nicht, aber wer weiß : Zufälle gibt es ja ohne Ende ! :;)

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Am besten professionelle Hilfe suchen. Ist doch nichts schlimmes dabei.

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Sprech ihn doch einfach mal an und beobachte seine Reaktionen ... an der Gesichtsmimik kann man schon eine Menge erkennen.

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