Hallo, vielleicht kennt sich ja jemand zufällig mit Rentenversicherungen aus und kann mir weiterhelfen.
Ich habe 2004 eine fondsgebunde Rentenversicherung (Vorsorge Luxemburg) abgeschlossen. Jetzt, 2012, habe ich die Rentenversicherung gekündigt, bzw. wollte sie eigentlich beitragsfrei stellen. Mir wurde jedoch gesagt, das sei nicht möglich. Der Auszahlungsbetrag wird mir wie folgt errechnet:
Deckungskapital ca. 2800 euro
vereinbarter Abschlag ca. 600 euro
Rückkaufswert 2200 euro
Meine Fragen wären:
- Kann es sein, dass ich eine Rentenversicherung nach 8 Jahren nicht beitragsfrei stellen kann?
- was könnte dieser "vereinbarte Abschlag" sein? Hört sich für mich irgendwie schwammig an. könnte das ein Stornoabschlag sein (soviel ich weiß, sind diese anfechtbar)
würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, damit ich weiß, wie ich am besten weiter vorgehen soll. Vielen Dank schon mal.