Ja dieser Kleingärtner hat eine Entschädigung zu bekommen, auch muß der Kleingarten Abgeschätzt werden durch zwei  unabhängige Abschätzer, die der Bezirksverband stellen muß. Also Rausschmeißen geht nicht so einfach, er hat eine Kündigungsfrist die der Vorstand einzuhalten hat. Und wenn der noch einen Rechtsanwalt einschaltet, dann kann es für den Kleingarten EV, ganz schön Teuer werden. Man hätte hier Schreiben können warum Er fristlos Gekündigt worden ist ! So hätte man genaueres schreiben können.

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Schade das du dein Bundesland nicht mitgeschrieben hast, dadurch werden die antworten immer ungenau ! denn jedes Bundesland hat dafür eigene Verordnungen. in kleingärten bei uns in B, z.B. sind es 24 qm, falls das Haus oder Laube schon steht , was größer ist kann es stehen bleiben, natürlich ist kein Haus damit gemeint! erkundige dich mal beim Bundeverband der >Kleingärtner< oder Bezirksverband in dem Land wo du bist.

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...es muss auch so was geben, wenn man einen vertrag unterschreibt und auch vorher das Grundstück besichtigt hat, auch hebt man die T-Fliesen oder was auf den Fußboden liegt hebt man an. Man macht eine richtige kontrolle außen wie innen. fehlt was in dem vertrag was man bei der besichtigung feststellt, wird das nachgetragen, zur Sicherheit nimmt man noch jemand mit als zeuge auch kann man ein Foto als beweiß machen und das alles bevor man unterschreibt, wenn die Unterschrift getätigt ist, hat der Vorgänger alle Schlüssel den neuen Pächter  gleich zu übergeben. auch die schlüssel müssen im vertrag aufgeschlüsselt sein und die anzahl der schlüssel. ich würde auf jeden fall sofort die Hauptschlösser ändern!

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...also wenn man das liest, hast du recht ! aber die VORSTÄNDE, die auch mal klein angefangen haben , die denken jetzt, sie sind die könige und haben genauso viel Ahnung wie ein Kleingärtner der auch schon sehr lange seine scholle besitzt. was ich damit sagen will; die sollen sich doch auch mal richtig schlau machen, es gibt das uralte bundeskleingarten gesetz das für die heutige zeit überhaupt nicht mehr paßt und dann gibt es noch die kleingarten Gesetze der einzelnen Bundesländer, auch die müßten überarbeitet werden ! Ist aber Arbeit ! so wenn du deinen garten gekündigt hast, nimmst deine persönliche Sachen raus, die laube und alles was grün ist wird abgeschätzt., dann gib den schlüssel mit zeugen den vorstand ab, es gibt aber auch vorstände die ,die schlüssel nicht annehmen, dann sende die mit der Post Einschreiben und Rückschein den netten vorstand hin. aber bevor du das machst sehe dir deinen vertrag genau an. die regelung ,das du den Garten noch so lange beackern sollst bis ein Nachfolger gefunden wurde ist Quatsch und überholt. da sollte sich der vorstand mal anstrengen oder der Bezirksverband einen nachfolger zu finden , die klug..........!

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....hallo kommt drauf an, was in deinen vertrag steht, ob der garten nur als mitbenutzung oder als teil in den Mietvertrag steht. da du so geschrieben hast als ob die anderen Mieter keine lust auf den garten hatten hast du die Sache übernommen mit garten, ohne das es im vertrag stand. natürlich hätte der Besitzer dich informieren können. warum er es nicht gemacht hat, keine Ahnung. frage doch mal nach wie du jetzt verfahren sollst, ob du weiterhin den garten benutzen kannst.

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... im Baumarkt gibt es ein Mittel das heißt " Dichtschlämme " nicht teuer ist ca, ein 20Kg sack wird wie Gips eingerührt , trocknet langsam ! Damit kann man dann alle Fugen und Flächen dichten mit Pinsel oder Bürste. Habe es selber am Schornstein gemacht , ist für innen und außen geeignet !

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