Liebe Community,
ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim.
Am 31.03. wurde ich nach Hause geschickt, weil ich einen Risikokontakt mit einem infizierten Bewohner hatte. Ich sollte mich testen lassen.
Ab dem 01.04. wurde ich von meinem Hausarzt bis einschließlich 08.04. krankgeschrieben. Am 02.04. ließ ich mich bei einer Teststation vom Gesundheitsamt testen.
Einige Tage später wurde mir mitgeteilt, dass das Ergebnis negativ war.
Ich ging also wieder am 09.04. zur Arbeit. Das hatte ich vorsorglich mit meinem Hausarzt abgesprochen. Ein paar Kolleginnen wunderten sich nur, dass ich nicht 2 Wochen in Quarantäne blieb.
Vorgestern bekam ich ein Schreiben vom Gesundheitsamt. Man habe vom 01.04. bis 03.04. Quarantäne angeordnet und ich würde für diesen Zeitraum keine Lohnfortzahlung erhalten. Mein Arbeitgeber könne aber versuchen, den Lohnausfall über den Landschaftsverband geltend zu machen, so dass mir kein Schaden entstehen würde.
Ich habe bei der Personalabteilung nachgefragt und die Sachbearbeiterin meinte, eigentlich müsse es eine Lohnfortzahlung geben, da ich ja krankgeschrieben war. Doch sie müsse das Ganze prüfen.
Kann mir hier jemand sagen, wie die Rechtslage ist?
Habe ich im Falle einer Qarantäneanordnung Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich krankgeschrieben war?
Liebe Grüße,
GelberKrokus