Myhammer muss wohl irgendwann grundsätzlich seine Arbeitsweise geändert haben. Ich bekomme nun nur noch vergleichsweise teure Angebote, ausserdem habe ich absolut negative Erfahrungen mit dem Bewertungssystem von Myhammer gemacht: ich habe einem Gärtnereibetrieb den Zuschlag gegeben weil er nur gute Bewertungen hatte. Er hat die Arbeit aber einfach ohne Ankündigung vorzeitig eingestellt und hat auch meinem Anwalt nicht geantwortet. Ich habe 2 x versucht deshalb bei myhammer eine negative Bewertung zu geben. Das geht aber gar nicht so wie bei ebay. Man beschwert sich praktisch nur bei myhammer und die entscheiden selbst ob eine negative Bewertung gegeben wird. Negative Bewertungen schaden offenbar auch den Geschäftsinteressen von myhammer, schliesslich werden die von den Handwerkern bezahlt. Damit sind die Bewertungen bei myhammer für die Auftraggeber irreführend und praktisch nutzlos, jedenfalls nicht das was sich die Auftraggeber davon versprechen.

Mir ist es aber bisher nicht gelungen herauszufinden wo alle die günstigen Nebenberufshandwerker nun nach Kunden Ausschau halten, blauarbeit ist es jedenfalls nicht, von dort kommen übrigens weit weniger Handwerkerangebote wie bei myhammer.

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Hände weg von Maingau Gas, Maingaugas, Maingau Energie!

Ich habe dort aufgrund eines Angebotes in einem Gasportal Ende 2010 einen Vertrag für einen flexiblen Tarif abgeschlossen.

  1. Die haben bei mir bereits nach 1 Monat (!!!) die Preise um ca. 25% (!!!) erhöht,

  2. den geschätzen Verbrauch auch noch so aufgeteilt, das nach insgesamt 3 Monaten Zwangskundendasein, im ersten Monat zum günstigen Lockpreis nur die Hälfte des Verbrauches der beiden Folgemonate angefallen sein soll.

  3. statt mir einen Nachweis für die Richtigkeit dieser Aufteilung zuzusenden haben sie mich dann auch noch auf Zahlung verklagt da ich ohne Vorliegen einer nachvollziehbaren Rechnung diesen nicht bezahlt habe.

Ich frage mich nun zusätzlich, ob die Forderung eines derart hohen unverschämten Preises bereits 1 Monat nach Vertragsbeginn nicht unlauter und sittenwidrig ist, da die gar nicht mit einem niedrigen Preis werden durften wenn sie schon haben wissen müssen das dieser bereits 1 Monat später so unverschämt teurer werden würde.

Was meint ihr dazu?

Kennt jemand irgendwelche Rechtsprechung zu derartig unverschämten und schnellen Preisanhebungen ?

Gruß

Jürgen

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Das Tilungsberechnungsergebnis von  Detlef32 ist untypisch denn Banken vergeben für gewöhlich keine Kredite mit so krummen Tilgungen.

Da scheint mir eine Tilgung von 1,5% pro Jahr des ursprünglichen Kreditbetrages (!!!) sinnvoller; denn die Tilgung bezieht sich nicht auf die Restsschuld.

Dann wäre ein Kredit bei diesem Zinssatz schätzungsweise so nach 25 Jahren abgezahlt.

Übrigens:

je geringer der gezahlte Zinssatz desto länger läuft ein Kredit!

 

Gruß

Jürgen

 

 

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mit dem Zusammenfassen zu günstigeren Konditionen bei schlechterer Bonität wird das wohl nichts werden.

gehe doch mal zu einem Schulderberater und lasse dich beraten was du da am Geschicktesten machen kannst.

wenn der Schuldnerberater den Kreditinstituten eine Verbrauchinsolvenz androht sind die mit Sicherheit zu niedrigeren Raten oder sogar zu teilweisen Verzichten bereit.

Gruß

Jürgen

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Hallo,

ich habe die Frage erst heute gesehen sodaß meine Antwort vielleicht nur in ähnlich gelagternen Fällen hilfreich sein könnte:

vor dem Sozialgericht gibt es in der ersten Instanz keinen Anwaltszwang sodaß man auch selbst klagen kann.

Ausserdem gibt es gerade zu dieser Thematik zahlreiche Vereine und Institutionen die dir weiterhelfen können indem sie dich vorher beraten ob es überhaupt aussichtsreich ist vor dem Sozialgericht zu klagen.

Gruß

Jürgen

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