In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass viele Anbieter wie "Meet your writer" behaupten, dass das Urheberrecht an den Kunden übergehen.
Auch das ist Unsinn. Abschnitt 7 zur Dauer des Urheberrechts regelt das:
"§ 64 Allgemeines: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
Kann man hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html
Damit könnten sogar die Enkel des Ghostwriters entsprechende Ansprüche gegenüber einem Kunden geltend machen ...