Das kommt auf die Versandart an. Es gibt Paketdienste wie DHL/ups usw. die können den Zoll direkt abkassieren, allerdings müssen dann die Papiere auch korrekt sein. Ansonsten musste dir das gute Stück vom Zollamt in deiner Nähe abholen und dort Nachverzollen. Die Variante wird häufig gewählt wenn man dann doch per "Geschenk" Deklaration und dem Zollfreibetrag von 20€ probiert hat.

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So lange deine Ausgabe nicht 20 Jahre alt ist, reicht auch eine gebrauchte Ausgabe.

Das Teil liest man nicht, man verwendet es als Nachschlagewerk - wenn mal ne Frag aufkommt. So habe ich das zumindest gemacht.

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  1. Weil das per Gesetzt in bestimmten Unternehmensformen vorgeschrieben ist
  2. weil Mitarbeite sehr lange Finger haben
  3. bei einer Inventur kann man seine Buchwerte "Berichtigen"
  4. du kannst die Inventur auch lassen - allerdings macht dann das Finanzamt per Schätzung dein Lager klar XD

Es gibt auch Buchführungsverfahren, die keine regelmäßige Inventur führen. Eine Regelmäßige Inventur gibt dir allerdings Planungssicherheit in Bezug auf Verbrauch und bestand. Glaub mir da ist schneller ein Fehler drin, als dir lieb sein kann und es besser du bemerkst den vor dem Finanzamt ;)

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