Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit bei Tätigkeitswechsel nach Antragstellung Elternzeit und kurz vor der Geburt des Kindes.
Ich war befristet beschäftigt bei meinem Arbeitgeber, der Vertrag lief bis Ende Mai 2016 und habe einen Elternzeitantrag 6 Wochen vor Geburt (vorr. 20.03.16) gestellt. Zum 01.03.16 habe ich einen Auflösungsvertrag und einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber unterzeichnet, für eine andere Tätigkeit, unbefristet, mit 6 Monate Probezeit.
In meiner alten Tätigkeit hatte ich weitestgehend selbstständig gearbeitet, freie Arbeitseinteilung und keine Anwesenheitspflicht, in der neuen Tätigkeit besteht Anwesenheitspflicht.
In meinen Antrag auf Elternzeit, den ich während der alten Tätigkeit gestellt habe, habe ich ab Geburt 2 Monate Elternzeit ( 1. Monat keine Teilzeit, im 2. Monat 50% (20h/W)) beantragt sowie für den 10. bis 14. Lebensmonat meines Kindes Elternzeit ohne Teilzeit beantragt. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich den neuen Vertrag (und den Aufhebungsvertrag) erst am 29.02.2016 unterzeichnen konnte. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Elternzeit war noch nicht absehbar, ob und wann es zum Tätigkeitswechsel kommen wird. Mein Arbeitgeber hat mir am 26.02.16 mitgeteilt, dass er dem Elternzeitantrag für den 1. Monat statt gibt, für die Zeit danach könne erst nach Geburt des Kindes entscheiden werden.
Aufgrund der veränderten Arbeitssituation (u.a. Anwesenheitspflicht) beabsichtige ich nun Elternzeit folgendermaßen zu nehmen: 1. Monat Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit 2. bis 9. Monat Elternzeit mit 50% Teilzeittätigkeit (20h/W) 10. bis 14. Monat Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit
Meine Frage, stelle ich einen neuen, entsprechenden Erstantrag auf Elternzeit mit Beginn meiner Tätigkeit (01.03.16) bzw. sofort? Kann ich dann erst mit 7-wöchige Frist meine Elternzeit beginnen, oder ist die Frist in diesem Fall nicht gültig?
Oder handelt es sich hier um einen Änderungsantrag, der der Zustimmung meines Arbeitgebers bedarf?
Vielen Dank