Hallo Zusammen, Ich habe ein wichtiges Anliegen. Ich hatte meinem ExFreund, der gleichzeitig mein Vorgesetzter ist einen Therapeuten empfohlen, die ihm bei der Scheidung unterstützen sollte. Nun hat er sich von mir getrennt und ist doch bei seiner Frau geblieben. Ich habe die Therapeuten per Email angeschrieben und um eine EmailBeratung gebeten. Keine Hintergründe genannt und auch nicht, dass er bei ihr zum Orientierungsgespräch war. Ich habe Sie deshalb angeschrieben, weil ich Unterstützung brauchte im Umgang bei der Arbeit und ich mich im freien Fall befand. Sie hat ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich um ein Termin gebeten habe. Er muss ihr von mir erzählt haben. Bei uns gibt es kein böses Blut, wir gehen sehr respektvoll miteinander um. Er rief mich an, sagte, dass ich gerne zu ihr kann, er eh nicht bei ihr weitermachen will, sie uns aber nicht beide beraten kann.
Meine Frage. Darf Sie das? Ihn anrufen? Info über meine Anfrage erzählen, in der neutral stand, dass ich vor einer Herausforderung stehe und Unterstützung benötige. Besteht bei einer Terminanfrage schon Schweigepflicht? Da er mir sehr vertraut, hatte er nicht einmal den Gedanken, dass ich etwas über ihn erfahren möchte. A) darf sie das eh nicht B) sagt er mir alles, wenn ich ihn frage. Daher war das eh nicht meine Motiviation.
Wenn Sie das nicht darf, möchte ich mich darüber beschweren. Sie hätte mich einfach ablehnen können ohne Begründung. Ich finde das sie das nicht hätte machen dürfen.
Danke für die Antworten. LG