Attest nach einem Tag (Berufsschule/schulische Ausbildung)?
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Physiothearpeuten. Diese ist meines Wissens nach eine "schulische Ausbildung". Nun soll ich nach einem Krankheitstag direkt ein Attest einreichen. Es wurde uns bei Beginn der Ausbildung mitgeteilt, dass dies nötig sei.
Hier ist mir die Rechtslage jedoch nicht ganz klar. Laut der bayr. Staatskanzlei kann ein Attest nur nach drei Tagen erwartet werden, worauf sich auf die Schule und Berufsschule bezogen wird.
Gilt meine schulische Ausbildung nun als Berufsschule oder als normale Ausbildung (bei welcher der Zeitpunkt des Attests frei festgelegt werden darf)?