Hallo! Ich gehe mittlerweile in die 12. Schulstufe und war mir in solchen Fragen auch oft nicht sicher. Unsere Deutschlehrerin hat uns in Bezug auf solche Angelegenheiten aber einmal erklärt, dass der Konjunktiv nicht mehr notwendig ist, wenn wir bereits durch ein anderes Mittel der Redewiedergabe angezeigt haben, dass die folgende Äußerung nicht unsere eigene Meinung ist, sondern von jemand oder aus etwas anderem stammt - das kann z. B. eine Quellenangabe oder ein Redebericht sein.

Beispiele für eine Quellenangabe:

  • Laut dem Autor ...
  • Dem Rezept zufolge ...
  • Gemäß des Buches ...

Beispiele für einen Redebericht (mithilfe von geeigneten Verben fasst man zusammen, was jemand gemacht hat):

  • Der Experte erklärt, dass ...
  • Der Autor weist darauf hin, dass ...
  • Es wird erinnert, dass ...

In deinem Fall kommt zuerst schon ein Redebericht vor: "Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ..."

Im zweiten Satz ist bereits eine Quellenangabe eingebaut: "Da die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG unantastbar ist ..."

Da somit in beiden Fällen bereits angezeigt wird, dass die Äußerung nicht von dir kommt, ist es meines Erachtens richtig, wenn du "darf" und "ist" verwendest.

Hoffe, ich konnte dir helfen. Lg

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... dann muss man tief in die Tasche greifen

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