Er darf es dir nicht verbieten...

Ist nämlich:

  • Körperverletzung im Amt gemäß §340 StGB
  • Misshandlung Schutzbefohlener gemäß §225 StGB
  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß §171 StGB
  • Nötigung gemäß §240 StGB

Ach ja... und gegen die Menschenrechte verstößt es auch!

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nein würde ich nicht weil

...weil ich dir das Bild ja immerhin selbst gesendet hätte 

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Ja, darf er.

Kleines Beispiel:

Angenommen, jemand sagt dir, dass du wenn du nächste Woche jemanden schwer verletzt z.B. für 1 Jahr ins Gefängnis musst. Jetzt kannst du dir selbst die Frage stellen ob das nur die Konsequenzen WÄREN, WENN du jemandem etwas antust, ODER, ob das heißt, dass du nächste Woche für 1 Jahr ins Gefängnis gehst...

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