Er darf es dir nicht verbieten...
Ist nämlich:
- Körperverletzung im Amt gemäß §340 StGB
- Misshandlung Schutzbefohlener gemäß §225 StGB
- Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß §171 StGB
- Nötigung gemäß §240 StGB
Ach ja... und gegen die Menschenrechte verstößt es auch!