Muss man einen Unterhaltstitel unterschreiben?
Wir diskutieren schon eine Weile. Jeder hat eine andere Antwort. Im Internet finden sich wiedersprüchliche Aussagen. Kennt sich hier jemand wirklich aus und kann seine Antwort auch fundiert belegen und einen entsprechenden Gesetzestext benennen? Das Jugendamt will einem KV einen Unterhaltstitel aufdrücken. Die KM hat die Beistandschaft beantragt. Der KV will lieber ohne Jugendamt den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bezahlen. Das Jugendamt sagt, er muss den Titel unterschreiben. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage können oder wollen sie auch nicht sagen. Und wenn er sich weigert, kann das gerichtlich eingefordert werden und kostet dann dem KV richtig Geld. Stimmt das so oder nicht?