Wenn das so formuliert ist und die Verzichtserklärung fehlt, kann sich der Vermieter (Gläubiger) nur dann an den Bürgen wenden wenn er zuvor erfolglos die Vollstreckung in das Vermögen des Mieters versucht hat. Der Bürge hat die Einrede der Vorausklage (§771 BGB). Anders bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Die muss ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. (vgl. §773 I Nr. 1 BGB)
Eingestelle Verfahren werden überhaupt nicht im Bundeszentralregister gespeichert. Sie erscheinen daher weder in der einfachen Auskunft noch in der erweiterten Auskunft für behörden. Vergleiche §§ 3 ff. BZRG.
Eingestellte Verfahren werden nur im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Das ist in den §§ 492 ff. StPO geregelt. Darauf haben nur die Staatsanwaltschaften Zugriff. Wird das Verfahren entgültig eingestellt, so werden die Daten nach zwei Jahren gelöscht. Es sei denn es kommt ein neuer Eintrag hinzu.
Ein Blick ins Gesetz schärft die Rechtskentniss. Schau dir einmal §910 BGB an. Demnach kann der Nachbar nur die überstehenden Zweige entfernen. Zuvor muss er dir jedoch erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt haben.
Anders sieht es vielleicht aus wenn der Baum dauerhaft die Licht vom Nachbargrundstück nimmt. Aber das kommt sehr auf den Einzelfall an. Dann käme §904 (Notstand) in Betracht. Es gibt jedenfalls keine Regelung wonach der Nachbar den Baum einfach fällen darf, weil er ihm zu nah auf der "Pelle" sitzt.
Deinen Sozialversichungsausweis musstes du nur bis 2009 bei dir führen. Du bist lediglich verpflichtet bei Beginn deines Arbeitsverhältnis ihn deinem Arbeitgeber vorzuzeigen. Verwahre ihn an einer sicheren Stelle Zuhause auf.
Stattdessen muss man aber gemäß §2a I Nr. 2 SchwarzArbG immer einen Personalausweis oder Reisepass mitführen und bei einer der Kontrolle des Zolls vorzeigen.
Grundsätzlich hat der Händler das Recht das Problem zu beheben. Behebt er den "Mangel" nicht, so kannst du erst nach einer Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und das Geld herausverlangen.
Sprich du musst dem Händler nochmals eine angemessene Frist (>1 Woche) setzen, das Problem zu beheben. Erst dann kannst du das Geld zurück verlangen.
Alternativ kannst du auch versuchen auf gütlichem Wege eine Einigung zu erzielen. Vielleicht kommt er dir ja entgegen, das oben ^^ war die juristische Lösung.
Das kommt darauf an, in welchem Bundesland man ist. In Baden-Württemberg z.B. ist der Notar ein Beamter des Staates. Er durchläuft dort eine eigene Notarsausbildung.
In den meisten Bundesländern gibt es den Anwaltsnotar. Um Anwaltsnotar zu werden muss man ganz normal Jura studieren, zwei Staatsexamina machen und als Anwalt zugelassen werden. Anschließend kannst du, Fortbildung vorausgesetzt, zum Notar ernannt werden.
Paragraphen muss man nie zitieren. Ganz im Gegenteil, man darf sie nicht einmal zitieren. Gesetze sind öffentlich zugänglich.
Viel wichtiger ist es, dass man Paragraphen korrekt abkürzt und den Paragraphen ganz genau angibt.
Etwa so: §1906 I Nr1. BGB; oder §1906 Abs. 1 Nr.1 BGB
Ein Netbook ist wesentlich kleiner als ein gewöhnliches Notebook. Nicht nur was den Größe und Preis angeht. Auch ist die Rechnerleistung geringer und sie haben kein optisches Laufwerk. Netbooks wurden entworfen um im Internet zu surfen oder von unterwegs auf Emails zuzugreifen.